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Version vom 18. August 2011, 18:25 Uhr
Allgemein
- Studieren mit Behinderung auf der StuRa Homepage
- Bereich Studieren mit Behinderung
- Jede Prüfungsordnung der HTW Dresden sieht eine Klausel zur Abweichung von Prüfungsverfahren vor, um auf bestimmte Bedürfnisse einzugehen
- sog. Nachteilsausgleich
- Grundlage: §16 Satz 4 HRG
- Von der Hochschule kann eine Anpassung ihrer Angebote verlangt werden (§ 2 Abs. 4 Satz 2 HRG)
Material
- Broschüre des Studentenwerkes: Studium und Behinderung (pdf ... sehr lesenswert)
- BR Stolperstein: Ich schaff' das schon ...
- BR Stolperstein: Leben mit Behinderung
- BR2 Notizbuch: Inklusion in der Schule
- Empfehlung "Chancengleichheit im Bolognaprozess"