Schwerbehindertenvertretung HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. August 2011, 21:35 Uhr
Die Schwerbehindertenvertretung an unserer HTW Dresden ist anscheinend ein Teil des Personalrat. Sie muss wohl gemäß § 94 SGB IX gewählt werden.
Weblinks
Schwerbehindertenvertretung der HTW Dresden auf der Website HTW Dresden