StuRa:Konferenz Sächsischer Studierendenschaften: Unterschied zwischen den Versionen
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Die gesetzmäßige ([http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1131214182155&jlink=p28 § 28] [[SächsHSG]]) Bezeichnung, lautet [[Konferenz Sächsischer Studentenräte]], die durch die Änderung der eigenen Firmung nahezu keine Verwendung findet. Sie bringt jedoch abweichend zum Ausdruck, dass es sich um den Zusammenschluss der [[Organe]] [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft | der Studentinnen- und Studentenschaft]] auf [[zentrale Ebene | zentraler Ebene]] handelt. | |||
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Version vom 21. August 2011, 22:31 Uhr
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, kurz KSS oder Konferenz Sächsischer Studentenräte gemäß § 28 SächsHSG, ist die studentische Vertretung auf Landesebene. Sie ist die Gesamtheit aller StuRä Sachsens. Ihr Entscheidungsorgan ist der LSR.
Mitglieder
einzelnen StuRä der
- TU Chemnitz
- TU Dresden
- HTW Dresden
- HfBK Dresden
- HfM Dresden
- Palucca Schule Dresden
- TU BA Freiberg
- Universität Leipzig
- HTWK Leipzig
- HGB Leipzig
- HMT Leipzig
- HS Mittweida
- HS Zittau/Görlitz
- IHI Zittau
- WH Zwickau
kooptierte Mitglieder
einzelne Studierendenvertretungen auf zentraler Ebene der
Kooperation
Geschäftsordnung
Gemäß § 28 SächsHSG hat die KSS eine Geschäftsordnung. Diese regelt die Zusammenarbeiten der Mitglieder: Arbeiten des LSR, der Ausschüsse, der SprecherInnen und der Beauftragten.
Bezeichnung
Die gesetzmäßige (§ 28 SächsHSG) Bezeichnung, lautet Konferenz Sächsischer Studentenräte, die durch die Änderung der eigenen Firmung nahezu keine Verwendung findet. Sie bringt jedoch abweichend zum Ausdruck, dass es sich um den Zusammenschluss der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft auf zentraler Ebene handelt.