Bereich Gebühren: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Erweiterung Thema Studiengebühren) |
K (Übertrag in Aktionsbündnis gegen Studiengebühren) |
||
Zeile 31: | Zeile 31: | ||
= Themen = | = Themen = | ||
== Studiengebühren == | == Studiengebühren == | ||
* [[Gebührenordnung]] der HTW Dresden | * [[Gebührenordnung]] der HTW Dresden | ||
=== Allgemeine Studiengebühren === | === Allgemeine Studiengebühren === | ||
* keine | * keine | ||
=== Langzeitstudiengebühren === | === Langzeitstudiengebühren === | ||
* derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden. [http://wissen.cdu-sachsen.de/images/stories/dokumente/koalitionsvereinbarung_cdu_fdp.pdf Im Koalitionsvertrag] (Seite 21 Zeile 17 - 18) heißt es "Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. '''Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden.''' Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen." Dies bedeutet, dass ab 4 Semester nach der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren erhoben werden. | * derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden. [http://wissen.cdu-sachsen.de/images/stories/dokumente/koalitionsvereinbarung_cdu_fdp.pdf Im Koalitionsvertrag] (Seite 21 Zeile 17 - 18) heißt es "Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. '''Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden.''' Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen." Dies bedeutet, dass ab 4 Semester nach der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren erhoben werden. | ||
=== Zweitstudiumsgebühren === | === Zweitstudiumsgebühren === | ||
* 300,00 EUR pro Semester | * 300,00 EUR pro Semester | ||
* Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 [[SächsHG]] bezogen auf das Erststudium, überschritten hat | * Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 [[SächsHG]] bezogen auf das Erststudium, überschritten hat | ||
=== Verwaltungsgebühren === | === Verwaltungsgebühren === | ||
* Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der [[Gebührenordnung]] erfasst sind. | * Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der [[Gebührenordnung]] erfasst sind. | ||
== [[Aktionsbündnis gegen Studiengebühren]] == | |||
[[Kategorie:Bereich]] | [[Kategorie:Bereich]] | ||
[[Kategorie:Gebühren]] | [[Kategorie:Gebühren]] | ||
[[Kategorie:Hochschulpolitik]] | [[Kategorie:Hochschulpolitik]] |
Version vom 2. September 2011, 22:01 Uhr
Aufgaben
Zusammenarbeit
mit
Rechenschaft
Amtstragendepersonen
Name | Amtszeit |
---|---|
Sven Hoser | 11-04-26 - heute |
Stellen
Themen
Studiengebühren
- Gebührenordnung der HTW Dresden
Allgemeine Studiengebühren
- keine
Langzeitstudiengebühren
- derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden. Im Koalitionsvertrag (Seite 21 Zeile 17 - 18) heißt es "Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen." Dies bedeutet, dass ab 4 Semester nach der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren erhoben werden.
Zweitstudiumsgebühren
- 300,00 EUR pro Semester
- Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 SächsHG bezogen auf das Erststudium, überschritten hat
Verwaltungsgebühren
- Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der Gebührenordnung erfasst sind.