Bereich Gebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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(Erweiterung Thema Studiengebühren)
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= Themen =
= Themen =
== Studiengebühren ==
== Studiengebühren ==
* [[Gebührenordnung]] der HTW Dresden
* [[Gebührenordnung]] der HTW Dresden
=== Allgemeine Studiengebühren ===
=== Allgemeine Studiengebühren ===
* keine
* keine
=== Langzeitstudiengebühren ===
=== Langzeitstudiengebühren ===
* derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden. [http://wissen.cdu-sachsen.de/images/stories/dokumente/koalitionsvereinbarung_cdu_fdp.pdf Im Koalitionsvertrag] (Seite 21 Zeile 17 - 18) heißt es "Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. '''Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden.''' Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen." Dies bedeutet, dass ab 4 Semester nach der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren erhoben werden.  
* derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden. [http://wissen.cdu-sachsen.de/images/stories/dokumente/koalitionsvereinbarung_cdu_fdp.pdf Im Koalitionsvertrag] (Seite 21 Zeile 17 - 18) heißt es "Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. '''Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden.''' Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen." Dies bedeutet, dass ab 4 Semester nach der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren erhoben werden.  
=== Zweitstudiumsgebühren ===
=== Zweitstudiumsgebühren ===
* 300,00 EUR pro Semester
* 300,00 EUR pro Semester
* Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 [[SächsHG]] bezogen auf das Erststudium, überschritten hat
* Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 [[SächsHG]] bezogen auf das Erststudium, überschritten hat
=== Verwaltungsgebühren ===
=== Verwaltungsgebühren ===
* Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der [[Gebührenordnung]] erfasst sind.  
* Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der [[Gebührenordnung]] erfasst sind.  
== Aktionsbündnis gegen Studiengebühren ==
Das [http://www.abs-bund.de Aktionsbündnis gegen Studiengebühren] kurz ABS, 1999 entstanden, tritt für die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums ein.
Der [http://www.abs-bund.de/uploads/media/Flyer_Argumente_gegen_Studiengebuehren.pdf aktuelle Flyer] zählt Argumente gegen Studiengebühren auf und widerlegt Behauptungen, welche die Erhebung von Studiengebühren rechtfertigen.


== [[Aktionsbündnis gegen Studiengebühren]] ==


[[Kategorie:Bereich]]
[[Kategorie:Bereich]]
[[Kategorie:Gebühren]]
[[Kategorie:Gebühren]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]

Version vom 2. September 2011, 22:01 Uhr

Aufgaben

  • Beratung der Studentinnen und Studenten zu Gebühren
  • Beratung der studentischen Vertretungen


Zusammenarbeit

mit


Rechenschaft


Amtstragendepersonen

Name Amtszeit
Sven Hoser 11-04-26 - heute

Stellen

Themen

Studiengebühren

Allgemeine Studiengebühren

  • keine

Langzeitstudiengebühren

  • derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden. Im Koalitionsvertrag (Seite 21 Zeile 17 - 18) heißt es "Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen." Dies bedeutet, dass ab 4 Semester nach der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren erhoben werden.

Zweitstudiumsgebühren

  • 300,00 EUR pro Semester
  • Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 SächsHG bezogen auf das Erststudium, überschritten hat

Verwaltungsgebühren

  • Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der Gebührenordnung erfasst sind.

Aktionsbündnis gegen Studiengebühren