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Version vom 14. September 2011, 21:08 Uhr
Mitglieder der Hochschule
Mitglieder der Hochschule sind grundsätzlich alle, deren (offizielle) Haupttätigkeit im Zusammenhang mit dem Betrieb an der Hochschule steht. Hinsichtlich dessen gibt es kein Unterschied zwischen einem Sekretär in einem Dekanat oder einer promovierenden Studentin gemacht.
Untergliederung in Mitgliedergruppen
Das Hochschulgesetz sieht eine Unterscheidung in vier Mitgliedergruppen vor. Diese haben entsprechend unterschiedliche Wahlkreise oder Rechte.
Siehe auch
- Mitgliedergruppen
- § 49 SächsHSG (Mitglieder und Angehörige der Hochschulen)
- Mitwirkung
- Senat
- StuRa
- Fakultätsrat
- FSR