Mitglieder: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Hochschulgesetz sieht (in § 50 SächsHSG) drei Mitgliedergruppen vor:
== [[Mitglieder]] der Hochschule ==
* Studierende
''Mitglieder der Hochschule'' sind grundsätzlich alle, deren (offizielle) Haupttätigkeit im Zusammenhang mit dem Betrieb an der Hochschule steht. Hinsichtlich dessen gibt es kein Unterschied zwischen einem Sekretär in einem Dekanat oder einer promovierenden Studentin gemacht.
* HochschullehrerInnen
* MitarbeiterInnen
(entgegen der Vorstellungen der Hochschule, die sich gerne noch den DekanInnen und anderen obskuren Splittergruppen extra andienen möchte).
Der [[StuRa]] vertritt als Schwert und Schild der Studierenden ihre Interessen gegenüber anderen.


= siehe auch =
=== Untergliederung in [[Mitgliedergruppen]] ===
Das [[Hochschulgesetz]] sieht eine Unterscheidung in vier [[Mitgliedergruppen]] vor. Diese haben entsprechend unterschiedliche [[Wahl]]kreise oder Rechte.
 
== Siehe auch ==
* [[Mitgliedergruppen]]
* § 49 SächsHSG (Mitglieder und Angehörige der Hochschulen)
* § 49 SächsHSG (Mitglieder und Angehörige der Hochschulen)
* [[Mitwirkung]]
* [[Mitwirkung]]

Version vom 14. September 2011, 21:08 Uhr

Mitglieder der Hochschule

Mitglieder der Hochschule sind grundsätzlich alle, deren (offizielle) Haupttätigkeit im Zusammenhang mit dem Betrieb an der Hochschule steht. Hinsichtlich dessen gibt es kein Unterschied zwischen einem Sekretär in einem Dekanat oder einer promovierenden Studentin gemacht.

Untergliederung in Mitgliedergruppen

Das Hochschulgesetz sieht eine Unterscheidung in vier Mitgliedergruppen vor. Diese haben entsprechend unterschiedliche Wahlkreise oder Rechte.

Siehe auch