Semesterbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen
(→Verfahren: Kennzeichnung der Rücknahmen) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
= Allgemeines = | == Grundlage == | ||
Beim [[Semesterbeitrag]] handelt es sich um eine finanzielle [http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe Abgabe], welche von grundsätzlich allen | * [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4403514182613&jlink=p29 § 29] Abs. 1 Satz 1 [[SächsHSG]] | ||
== Allgemeines == | |||
Beim [[Semesterbeitrag]] handelt es sich um eine finanzielle [http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe Abgabe], welche von grundsätzlich allen [[Studentinnen und Studenten]] jedes [[Semester]] zu leisten ist. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus Beitragsordnungen. Die Erhebung eines [[Semesterbeitrag]]es durch die [[Beitragsordnung | Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] und die [[Betragsordnung Studentenwerk | Betragsordnung des Studentenwerkes]] sind im [[SächsHSG]] [[Rechtsnormen | geregelt]]. | |||
Im Übrigen sollte [[Semesterbeitrag | Beitrag]] ''nicht'' mit [[Gebühren]] verwechselt werden. [http://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag#%C3%96ffentliche_Abgabe Beiträge] dienen um Unterschied zu [http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr Gebühren] der Bereitstellung von Leistungen (z.B. zur Nutzung der Einrichtungen des [[Studentenwerk]]es oder des [[Semesterticket]]s) unabhängig der Inanspruchnahme. | Im Übrigen sollte [[Semesterbeitrag | Beitrag]] ''nicht'' mit [[Gebühren]] verwechselt werden. [http://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag#%C3%96ffentliche_Abgabe Beiträge] dienen um Unterschied zu [http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr Gebühren] der Bereitstellung von Leistungen (z.B. zur Nutzung der Einrichtungen des [[Studentenwerk]]es oder des [[Semesterticket]]s) unabhängig der Inanspruchnahme. | ||
= Anteile = | Der [[Semesterbeitrag]] dient zur [https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Erf%C3%BCllung_%28Recht%29 Erfüllung] der [[Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft]]. Mit dem [[Semesterbeitrag]] müssen die Organe [https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Leistung_%28Recht%29 Leistungen] erbringen. | ||
== Anteile == | |||
== Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft == | === Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft === | ||
Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen [[Beitragsordnung]]. | Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen [[Beitragsordnung]]. | ||
=== [[#Befreiung oder Rückerstattung | Befreiung oder Rückerstattung]] des Anteils für die Studentinnen- und Studentenschaft === | ==== [[#Befreiung oder Rückerstattung | Befreiung oder Rückerstattung]] des Anteils für die Studentinnen- und Studentenschaft ==== | ||
Auf diesen Anteil des Beitrages kann nach gegenwärtiger [[Beitragsordnung]] nicht verzichtet werden. Eine Änderung wäre durch eine [[#Projekt Härtefallordnung | Härtefallordnung]] möglich. | Auf diesen Anteil des Beitrages kann nach gegenwärtiger [[Beitragsordnung]] nicht verzichtet werden. Eine Änderung wäre durch eine [[#Projekt Härtefallordnung | Härtefallordnung]] möglich. | ||
== Beitrag für das [[Semesterticket]] == | === Beitrag für das [[Semesterticket]] === | ||
Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen [[Beitragsordnung]]. | Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen [[Beitragsordnung]]. | ||
=== [[#Befreiung oder Rückerstattung | Befreiung oder Rückerstattung]] des Anteils für das Semesterticket === | ==== [[#Befreiung oder Rückerstattung | Befreiung oder Rückerstattung]] des Anteils für das Semesterticket ==== | ||
Ein Verzicht auf diesen Anteil ist auf Antrag gemäß [[Beitragsordnung]] möglich und vorgesehen. | Ein Verzicht auf diesen Anteil ist auf Antrag gemäß [[Beitragsordnung]] möglich und vorgesehen. | ||
== Beitrag für das [[Studentenwerk Dresden|Studentenwerk]] == | === Beitrag für das [[Studentenwerk Dresden|Studentenwerk]] === | ||
Dieser Beitrag ergibt sich aus der [http://www.studentenwerk-dresden.de/docs/wirueberuns/stuwe_beitragsordnung.pdf Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden (pdf)]. | Dieser Beitrag ergibt sich aus der [http://www.studentenwerk-dresden.de/docs/wirueberuns/stuwe_beitragsordnung.pdf Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden (pdf)]. | ||
=== [[#Befreiung oder Rückerstattung | Befreiung oder Rückerstattung]] des Anteils für das Studentenwerk === | ==== [[#Befreiung oder Rückerstattung | Befreiung oder Rückerstattung]] des Anteils für das Studentenwerk ==== | ||
Eine Befreiung vom Anteil ist nicht möglich. Jedoch ist der Verzicht auf diesen Anteil in Form der Rückerstattung, insbesondere gemäß § 4 [http://www.studentenwerk-dresden.de/docs/wirueberuns/stuwe_beitragsordnung.pdf Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden], möglich. | Eine Befreiung vom Anteil ist nicht möglich. Jedoch ist der Verzicht auf diesen Anteil in Form der Rückerstattung, insbesondere gemäß § 4 [http://www.studentenwerk-dresden.de/docs/wirueberuns/stuwe_beitragsordnung.pdf Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden], möglich. | ||
==== Sonderreglung zur Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk ==== | ===== Sonderreglung zur Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk ===== | ||
Eine (anteilige) Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk ist aufgrund des § 4 der Beitragordnung des Studentenwerkes Dresden zur Zeit (Stand: Mai 2010) nicht möglich. Der StuRa könnte sich aufgrund einer [[Härtefallordnung]] solidarisch zeigen. Diese ist im Entwurf skizzenhaft vorhanden. | Eine (anteilige) Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk ist aufgrund des § 4 der Beitragordnung des Studentenwerkes Dresden zur Zeit (Stand: Mai 2010) nicht möglich. Der StuRa könnte sich aufgrund einer [[Härtefallordnung]] solidarisch zeigen. Diese ist im Entwurf skizzenhaft vorhanden. | ||
= Verfahren = | == Verfahren == | ||
== Einzug == | === Einzug === | ||
Die Höhe, abhängig von den zu zahlenden [[#Anteile | Anteilen]], des Beitrages wird von der [[Verwaltung HTW Dresden]] bei der [[Rückmeldung]] eingezogen. | Die Höhe, abhängig von den zu zahlenden [[#Anteile | Anteilen]], des Beitrages wird von der [[Verwaltung HTW Dresden]] bei der [[Rückmeldung]] eingezogen. | ||
== Befreiung oder Rückerstattung == | === Befreiung oder Rückerstattung === | ||
Der Verzicht auf die einzelnen [[#Anteil | Anteile]] ist abhängig vom von der Reglung der Ordnung auf deren Grundlage der jeweilige Anteil für | Der Verzicht auf die einzelnen [[#Anteil | Anteile]] ist abhängig vom von der Reglung der Ordnung auf deren Grundlage der jeweilige Anteil für | ||
* [[#Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für die Studentinnen- und Studentenschaft | die Studentinnen- und Studentenschaft]] | * [[#Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für die Studentinnen- und Studentenschaft | die Studentinnen- und Studentenschaft]] | ||
Zeile 38: | Zeile 43: | ||
* [[#Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk | das Studentenwerk]] | * [[#Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk | das Studentenwerk]] | ||
== Rückzahlung == | === Rückzahlung === | ||
Im Falle, dass [[Immatrikulation#kein Immatrikulation | keine Immatrikulation]] (obwohl eigentlich die Studentin oder der Student den [[Semesterbeitrag]] zahlten) stattfand sollte durch unser [[HTW Dresden]] der gesamte [[Semesterbeitrag]] zurückerstattet werden müssen. | Im Falle, dass [[Immatrikulation#kein Immatrikulation | keine Immatrikulation]] (obwohl eigentlich die Studentin oder der Student den [[Semesterbeitrag]] zahlten) stattfand sollte durch unser [[HTW Dresden]] der gesamte [[Semesterbeitrag]] zurückerstattet werden müssen. | ||
Im Übrigen sollte das durch das [[DezStud]] bei der Abrechnung zum jeweiligen Anteil für [[#Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft | die Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[#Beitrag für das Semesterticket | das Semesterticket]] im Sinne der Nachvollziehbarkeit ausgewiesen werden. | Im Übrigen sollte das durch das [[DezStud]] bei der Abrechnung zum jeweiligen Anteil für [[#Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft | die Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[#Beitrag für das Semesterticket | das Semesterticket]] im Sinne der Nachvollziehbarkeit ausgewiesen werden. | ||
= Höhe = | == Höhe == | ||
== Änderung der Höhe == | === Änderung der Höhe === | ||
=== Änderung der Höhe vom [[#Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft | Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft]] === | ==== Änderung der Höhe vom [[#Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft | Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft]] ==== | ||
* Bis wann im Semester? | * Bis wann im Semester? | ||
** Bestandteil der [[Vereinbarung StuRa und HTW Dresden]]? | ** Bestandteil der [[Vereinbarung StuRa und HTW Dresden]]? | ||
=== Änderung der Höhe vom [[#Beitrag für das Semesterticket | Beitrag für das Semesterticket]] === | ==== Änderung der Höhe vom [[#Beitrag für das Semesterticket | Beitrag für das Semesterticket]] ==== | ||
* Bis wann im Semester? | * Bis wann im Semester? | ||
** Bestandteil der [[Vereinbarung StuRa und HTW Dresden]]? | ** Bestandteil der [[Vereinbarung StuRa und HTW Dresden]]? | ||
=== Änderung der Höhe vom [[#Beitrag für das Studentenwerk | Beitrag für das Studentenwerk]] === | ==== Änderung der Höhe vom [[#Beitrag für das Studentenwerk | Beitrag für das Studentenwerk]] ==== | ||
* Wie funktioniert das? | * Wie funktioniert das? | ||
** Mitglied im [[VR]] anfragen. | ** Mitglied im [[VR]] anfragen. | ||
== Historie der Höhe == | === Historie der Höhe === | ||
{| | {| | ||
!Zeitraum | !Zeitraum |
Version vom 25. Oktober 2011, 02:27 Uhr
Grundlage
Allgemeines
Beim Semesterbeitrag handelt es sich um eine finanzielle Abgabe, welche von grundsätzlich allen Studentinnen und Studenten jedes Semester zu leisten ist. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus Beitragsordnungen. Die Erhebung eines Semesterbeitrages durch die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft und die Betragsordnung des Studentenwerkes sind im SächsHSG geregelt.
Im Übrigen sollte Beitrag nicht mit Gebühren verwechselt werden. Beiträge dienen um Unterschied zu Gebühren der Bereitstellung von Leistungen (z.B. zur Nutzung der Einrichtungen des Studentenwerkes oder des Semestertickets) unabhängig der Inanspruchnahme.
Der Semesterbeitrag dient zur Erfüllung der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft. Mit dem Semesterbeitrag müssen die Organe Leistungen erbringen.
Anteile
Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft
Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen Beitragsordnung.
Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für die Studentinnen- und Studentenschaft
Auf diesen Anteil des Beitrages kann nach gegenwärtiger Beitragsordnung nicht verzichtet werden. Eine Änderung wäre durch eine Härtefallordnung möglich.
Beitrag für das Semesterticket
Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen Beitragsordnung.
Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Semesterticket
Ein Verzicht auf diesen Anteil ist auf Antrag gemäß Beitragsordnung möglich und vorgesehen.
Beitrag für das Studentenwerk
Dieser Beitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden (pdf).
Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk
Eine Befreiung vom Anteil ist nicht möglich. Jedoch ist der Verzicht auf diesen Anteil in Form der Rückerstattung, insbesondere gemäß § 4 Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden, möglich.
Sonderreglung zur Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk
Eine (anteilige) Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk ist aufgrund des § 4 der Beitragordnung des Studentenwerkes Dresden zur Zeit (Stand: Mai 2010) nicht möglich. Der StuRa könnte sich aufgrund einer Härtefallordnung solidarisch zeigen. Diese ist im Entwurf skizzenhaft vorhanden.
Verfahren
Einzug
Die Höhe, abhängig von den zu zahlenden Anteilen, des Beitrages wird von der Verwaltung HTW Dresden bei der Rückmeldung eingezogen.
Befreiung oder Rückerstattung
Der Verzicht auf die einzelnen Anteile ist abhängig vom von der Reglung der Ordnung auf deren Grundlage der jeweilige Anteil für
Rückzahlung
Im Falle, dass keine Immatrikulation (obwohl eigentlich die Studentin oder der Student den Semesterbeitrag zahlten) stattfand sollte durch unser HTW Dresden der gesamte Semesterbeitrag zurückerstattet werden müssen.
Im Übrigen sollte das durch das DezStud bei der Abrechnung zum jeweiligen Anteil für die Studentinnen- und Studentenschaft und das Semesterticket im Sinne der Nachvollziehbarkeit ausgewiesen werden.
Höhe
Änderung der Höhe
Änderung der Höhe vom Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft
- Bis wann im Semester?
- Bestandteil der Vereinbarung StuRa und HTW Dresden?
Änderung der Höhe vom Beitrag für das Semesterticket
- Bis wann im Semester?
- Bestandteil der Vereinbarung StuRa und HTW Dresden?
Änderung der Höhe vom Beitrag für das Studentenwerk
- Wie funktioniert das?
- Mitglied im VR anfragen.
Historie der Höhe
Zeitraum | Semesterticket (VVO) | Semesterticket (SPNV) | Studentenwerk | Studentinnen- und Studentenschaft | Summe |
---|---|---|---|---|---|
WS 2011/12 | 110,40 € | 34,80 € | 69,50 € | 7,50 € | 222,20 € |
ab SS 2011 | 105,60 € | 33,90 € | 69,50 € | 7,00 € | 216,00 € |
WS 2010/11 | 105,60 € | 33,90 € | 60,50 € | 7,00 € | 207,00 € |
ab WS 2009/10 | 105,60 € | - | 60,50 € | 7,00 € | 173,10 € |
SS 2009 | 99,00 € | - | 58,00 € | 7,00 € | 164,00 € |
WS 2008/09 | 99,00 € | - | 58,00 € | 3,50 € | 160,50 € |
SS 2008 | 99,00 € | - | 58,00 € | 3,50 € | 160,50 € |
WS 2007/08 | 99,00 € | - | 58,00 € | 3,50 € | 160,50 € |
ab WS 2005/06 | 90,00 € | - | 44,00 € | 3,50 € | 137,50 € |
ab SS 2004 | 85,00 € | - | 37,50 € | 3,50 € | 126,00 € |
WS 2003/04 | 85,00 € | - | 33,50 € | 3,50 € | 123,00 € |
SS 2003 | 71,00 € | - | 33,50 € | 3,50 € | 108,00 € |
WS 2002/03 | 71,00 € | - | 29,50 € | 3,50 € | 104,00 € |
SS 2002 | 71,00 € | - | 29,50 € | - | - |
WS 2001/02 | 132,50 DM | - | 58,00 DM | - | - |
SS 2001 | 130,00 DM | - | 58,00 DM | - | - |
WS 2000/01 | 130,00 DM | - | 58,00 DM | - | 195,00 DM |
SS 2000 | 130,00 DM | - | 58,00 DM | - | 195,00 DM |
WS 1999/00 | 130,00 DM | - | 58,00 DM | - | - |
SS 1999 | 126,00 DM | - | 58,00 DM | - | - |
WS 1998/99 | 126,00 DM | - | 48,00 DM | - | 171,00 DM |
SS 1998 | 116,00 DM | - | 48,00 DM | - | - |
WS 1997/98 | 116,00 DM | - | 48,00 DM | - | - |
SS 1997 | 106,00 DM | - | 49,00 DM | - | - |
WS 1996/97 | 79,00 DM | - | 29,00 DM | - | - |
SS 1996 | 69,00 DM | - | 29,00 DM | - | - |
WS 1995/96 | 69,00 DM | - | 29,00 DM | - | - |
SS 1995 | 57,00 DM | - | 25,00 DM | - | - |
WS 1994/95 | 57,00 DM | - | 25,00 DM | - | - |
SS 1994 | 49,00 DM | - | 25,00 DM | - | - |
WS 1993/94 | 53,00 DM | - | 30,00 DM | 7,00 DM | 90,00 DM |