Wahlen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Oktober 2011, 18:49 Uhr

Wahlen sind Entscheidungen einer Personengruppe über die Auswahl einer oder mehrerer Personen für ein Amt. Für dieses Verfahren dient ein bestimmtes Wahlsystem mit entsprechenden Grundsätzen. Sowohl das System (Wer darf wen zu was wählen?) als auch die Grundsätze (Wie darf wer wen wählen?) können vom jeweiligen Organ selbst festgelegt werden, wenn es dazu keine anders lautende Reglung gibt.

Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben. Demnach sind Wahlen frei, geheim und gleich.

Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft

Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt.

Wahlen zu den Organen der Hochschule

Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Hochschule statt. Demnach haben die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nur bedingt über die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten Möglichkeit zur Einflussnahme.

Siehe auch

Weblinks