Verpflichtung auf das Datengeheimnis/Formular: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
(→Entwurf: aktuelle Version) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
== Entwurf == | == Entwurf == | ||
<b>Datenschutzbestimmung des StuRa der HTW Dresden</b> | |||
Nach §6 SächsDSG ist jedes StuRa-Mitglied verpflichtet das SächsDSG einzuhalten. | |||
[…]Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) §6 Datengeheimnis: | |||
(1) Den für eine öffentliche Stelle tätigen Personen ist es untersagt, | |||
personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis). | |||
Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. | |||
Unterschrift | (2) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen sind bei der Aufnahme ihrer | ||
Tätigkeit über ihre Pflichten nach Absatz 1 sowie die sonstigen bei ihrer | |||
Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den Datenschutz zu unterrichten | |||
und auf deren Einhaltung schriftlich zu verpflichten.[...] | |||
Das aktuelle SächsDSG liegt im Servicebüro des StuRa aus. | |||
Ich, | |||
_______________________________ , | |||
verpflichte mich Gemäß §6 SächsDSG auf die Einhaltung des SächsDSG. | |||
_____________ __________________ | |||
Datum Unterschrift | |||
== Anpassung für den StuRa HTW Dresden == | == Anpassung für den StuRa HTW Dresden == |
Version vom 31. Oktober 2011, 19:40 Uhr
Projekt
Auf Hinweis des Referates Datenschutz StuRa TU Dresden soll ein Formular für die Verpflichtung auf das Datengeheimnis erstellt werden. Dazu wurde, für die Orientierung sogar auch ein erster grober Entwurf bereitgestellt.
Entwurf
Datenschutzbestimmung des StuRa der HTW Dresden
Nach §6 SächsDSG ist jedes StuRa-Mitglied verpflichtet das SächsDSG einzuhalten.
[…]Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) §6 Datengeheimnis:
(1) Den für eine öffentliche Stelle tätigen Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
(2) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit über ihre Pflichten nach Absatz 1 sowie die sonstigen bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den Datenschutz zu unterrichten und auf deren Einhaltung schriftlich zu verpflichten.[...]
Das aktuelle SächsDSG liegt im Servicebüro des StuRa aus.
Ich,
_______________________________ ,
verpflichte mich Gemäß §6 SächsDSG auf die Einhaltung des SächsDSG.
_____________ __________________
Datum Unterschrift
Anpassung für den StuRa HTW Dresden
Elisa Löwe erarbeitete auf diese Grundlage einen Entwurf für eine Vorlage. Diese gab sie, mit der Bitte um Anmerkung, an das Referat Datenschutz StuRa TU Dresden zur "Stellungnahme".
Dem Referat Datenschutz StuRa TU Dresden erschien der Entwurf (Ja das wäre ausreichend.) gelungen.