Wahlhelferin oder Wahlhelfer: Unterschied zwischen den Versionen
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* Während der Wahl prüfen, ob die Wählenden wahlberechtigt sind ([[s-Nummer]] mit einer Liste abgleichen), ihnen die Wahlzettel aushändigen und dann wieder in die Urne werfen lassen. | * Während der Wahl prüfen, ob die Wählenden wahlberechtigt sind ([[s-Nummer]] mit einer Liste abgleichen), ihnen die Wahlzettel aushändigen und dann wieder in die Urne werfen lassen. | ||
* Aufpassen, dass niemand zwei Zettel einwerfen kann oder sonst wie die Wahl unzulässig beeinflusst / stört. | * Aufpassen, dass niemand zwei Zettel einwerfen kann oder sonst wie die Wahl unzulässig beeinflusst / stört. | ||
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== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
* [[ | * [[Wahlhelferin oder Wahlhelfer HTW Dresden]] | ||
* [[Wahlvorstand]] | * [[Wahlvorstand]] | ||
Version vom 30. November 2011, 10:04 Uhr
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind bei der ordnungsgemäßen Durchführung einer Wahl behilflich.
Aufgaben
Zu den Aufgaben einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers gehört:
- Während der Wahl prüfen, ob die Wählenden wahlberechtigt sind (s-Nummer mit einer Liste abgleichen), ihnen die Wahlzettel aushändigen und dann wieder in die Urne werfen lassen.
- Aufpassen, dass niemand zwei Zettel einwerfen kann oder sonst wie die Wahl unzulässig beeinflusst / stört.
- Nach der Wahl eventuell die Stimmzettel mit auszählen.
zeitlicher Ablauf
- Eine Einweisung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer findet 10 Minuten vor Beginn der Wahl statt.
- Während jeder Pause (dazu gehören 10 Minuten vor- und nachher) werden an jeder Urne 2 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.