Mitglieder: Unterschied zwischen den Versionen

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== Siehe auch ==
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* § 49 SächsHSG (Mitglieder und Angehörige der Hochschulen)
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[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
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Aktuelle Version vom 2. Dezember 2011, 22:26 Uhr

Mitglieder der Hochschule[Bearbeiten]

Mitglieder der Hochschule sind grundsätzlich alle, deren (offizielle) Haupttätigkeit im Zusammenhang mit dem Betrieb an der Hochschule steht. Hinsichtlich dessen gibt es keinen Unterschied zwischen einem Sekretär in einem Dekanat oder einer promovierenden Studentin.

Untergliederung in Mitgliedergruppen[Bearbeiten]

Das Hochschulgesetz sieht eine Unterscheidung in vier Mitgliedergruppen vor. Diese haben entsprechend unterschiedliche Wahlkreise oder Rechte.

Siehe auch[Bearbeiten]