Krankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Studierende müssen sich eine Krankenkasse suchen, um weiter immatrikuliert zu bleiben. Wenn der Student BAföG bezieht, kann er sich bei einigen Krankenkassen eine Zuzahlungsbefreiung ausstellen lassen. Diese beinhaltet auch die Praxisgebühr.
[[Studentinnen und Studenten]], die nicht krankenversichert sind, dürfen gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6118314182366&jlink=p18 § 18] Abs. 2 Nr. 3 nicht [[Imma | immatrikuliert]] werden. Demnach müssten [[Studentinnen und Studenten]], die nicht krankenversichert sind, gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6118314182366&jlink=p21 § 21] Abs. 2 Nr. 8 [[Exma | exmatrikuliert]] werden.
 
Wenn der Student BAföG bezieht, kann er sich bei einigen Krankenkassen eine Zuzahlungsbefreiung ausstellen lassen. Diese beinhaltet auch die Praxisgebühr.
 
== Siehe auch ==
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_in_Deutschland Wikipedia: Krankenversicherung in Deutschland]
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenkasse#Deutschland Wikipedia: Krankenkasse]
 
== Weblinks ==
* [http://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/krankenversicherung.php studis-online.de: Krankenversicherung]


[[Kategorie:Gesundheit]]
[[Kategorie:Gesundheit]]
[[Kategorie:studentische Pflicht]]
[[Kategorie:studentische Pflicht]]

Version vom 9. Dezember 2011, 21:46 Uhr

Studentinnen und Studenten, die nicht krankenversichert sind, dürfen gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 nicht immatrikuliert werden. Demnach müssten Studentinnen und Studenten, die nicht krankenversichert sind, gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 8 exmatrikuliert werden.

Wenn der Student BAföG bezieht, kann er sich bei einigen Krankenkassen eine Zuzahlungsbefreiung ausstellen lassen. Diese beinhaltet auch die Praxisgebühr.

Siehe auch

Weblinks