Umgang mit personenbezogenen Daten: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn es denoch gewünscht ist das Audio-Protokoll zu veröffentlichen müsste eine Verfahrensmeldung an den Datenschutzbeauftragen der HTW statt finden.
Wenn es denoch gewünscht ist das Audio-Protokoll zu veröffentlichen müsste eine Verfahrensmeldung an den Datenschutzbeauftragen der HTW statt finden.
[[Kategorie:Datenkultur]]

Version vom 13. Januar 2012, 10:58 Uhr

Sitzung

Audio-Protokoll

Bei jeder Sitzung sollte darauf hingewiesen werden, dass es eine öffentliche Sitzung ist und keine pers. Daten erwähnt werden sollten, da meist auch Gäste anwesend sind. Wenn dies für die Entscheidung wichtig ist, sollte eine nicht öffentliche Sitzung einberufen werden.

Dort werden dann nur die Ergebnisse der Sitzung veröffentlicht.

Die Veröffentlichung des Audio-Protokoll ist "wohl keine Rechtsvorschrift" (Q: Andreas Westfeld). Die Zustimmung der Beteiligten muss protokolliert werden. Außerdem belasstet dies den Redner da er es für wesentlich größeres Zielpublikum formulieren muss.

Wenn es denoch gewünscht ist das Audio-Protokoll zu veröffentlichen müsste eine Verfahrensmeldung an den Datenschutzbeauftragen der HTW statt finden.