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Version vom 14. Januar 2012, 08:16 Uhr
Sitzung
Audio-Protokoll
Bei jeder Sitzung sollte darauf hingewiesen werden, dass es eine öffentliche Sitzung ist und keine personenbezogenen Daten erwähnt werden sollten, da meist auch Gäste anwesend sind. Wenn dies für die Entscheidung wichtig ist, sollte eine nicht öffentliche Sitzung (oder besonderer Teil der Sitzung) einberufen werden.
Dort werden dann nur die Ergebnisse der Sitzung veröffentlicht.
Die Veröffentlichung des Audio-Protokoll ist "wohl keine Rechtsvorschrift" (Q: Beauftragung Datenschutz HTW Dresden Januar 2011). Die Zustimmung der Beteiligten muss protokolliert werden. Außerdem belastet dies die Rednerinnen und die Redner, da sie es für ein wesentlich größeres Zielpublikum formulieren müssen.
Wenn es dennoch gewünscht ist das Audio-Protokoll zu veröffentlichen müsste eine Verfahrensmeldung an die Beauftragung Datenschutz HTW Dresden erfolgen.