StuRa:Sächsisches Hochschulgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Das [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSG]] gilt sachsenweit seit 2009-01-01. Ergänzend wichtig ist die [[Sächsisches Hochschulgesetz/Begründung | Begründung zum]] [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSG]]. | Das [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSG]] gilt sachsenweit seit 2009-01-01. Ergänzend wichtig ist die [[Sächsisches Hochschulgesetz/Begründung | Begründung zum]] [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSG]]. | ||
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Aktuell ist die [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7851114818210 Fassung 2012-01-01] des [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSG]] gültig. | |||
Seit dem Inkrafttreten 2009-01-01 gibt es gelegentlich "kleine Änderungen". Diese ergeben sich aus dem Einfluss aus anderen [[Gesetz]]en, beispielsweise den [[Haushaltsgesetz | Haushaltsgesetzen]] des [[Freistaat Sachsen | Freistaates Sachsen]]. | |||
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Version vom 16. Januar 2012, 10:45 Uhr
Das Sächsisches Hochschulgesetz, kurz SächsHSG, ist das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen. Es ist das wohl grundsätzlichste Gesetz für die Abläufe an Hochschulen und somit auch für den StuRa und alle anderen studentischen Vertretungen in Sachsen.
Das SächsHSG gilt sachsenweit seit 2009-01-01. Ergänzend wichtig ist die Begründung zum SächsHSG.
Das SächsHSG löste das SächsHG ab. Da viele Reglungen vom SächsHG übernommen wurden (das ist wiederum der Begründung zum SächsHSG zu entnehmen), dient die Begründung zum SächsHG auch als ergänzende Auslegung.
aktuelle Fassung
Aktuell ist die Fassung 2012-01-01 des SächsHSG gültig.
Seit dem Inkrafttreten 2009-01-01 gibt es gelegentlich "kleine Änderungen". Diese ergeben sich aus dem Einfluss aus anderen Gesetzen, beispielsweise den Haushaltsgesetzen des Freistaates Sachsen.
Im Folgenden sollten nur HTW Dresden spezifische Dinge eingetragen werden. Davon sind bisher keine bekannt.