Diskussion:Beitragsordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Januar 2012, 15:17 Uhr
Änderung von § 3 (2)
Die Überweisung und Abrechnung mit der DVB wird doch jetzt durch den StuRa erledigt. (?) Dies sollten dann auch entsprechend hier geändert werden. Desweiteren ist die Abrechnung bezüglich des SPNV Tickets zu klären.
--Denny 04:22, 12. Mai 2010 (CEST)
- Zustimmung!
- Das kann gegenwärtig nur MartinKamke sagen.
- --PaulRiegel 14:06, 12. Mai 2010 (CEST)
- PS: Es ist zu geil, dass du die Änderung der BO baust. DANK!
- Oh man Martin, schlampig schlampig. Wenn Du das schon der Hoschule entreisen willst dann sollte das hier auch stehen. Laut der aktuellen Ordnung überweißt die Hochschule weiterhin das Geld an die Verkehrsbetriebe. Aus meiner Sicht ist dieses Verfahren auch gut so und sollte nicht geändert werden.
--Denny 19:20, 14. Jul 2010 (CEST)
Verfahren zum Semesterticket beim Urlaubssemester
Gemeinsam mit DennyMeirich bin ich der Meinung, dass das bisherige Verfahren beim Urlaubssemester wieder angewendet werden sollte:
- prinzipielle Befreiung beim Urlaubssemester mit der Möglichkeit zum Nachkauf
- Möglichkeit zur Rückerstattung bei bereits erfolgter Rückmeldung
Das erspart, aus unserer Sicht, allen Arbeit.
--PaulRiegel 18:42, 14. Jul 2010 (CEST)
Hinweis des Rektors
Im Rahmen der Genehmigung bat Roland Stenzel um die Beachtung und Einarbeitung folgender Hinweise:
- § 11 Abs. 4 Satz 2
- Die eigenständige Entwertung impliziert die Genehmigung nach § 9 Abs. 1.
- Vorschlag: Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 ist das Studentensekretariat berechtigt, eine Entwertung des Fahrausweises (Chipkarte) auf Wunsch des Studenten vorzunehmen.
- § 11 Abs. 2 Satz 3
- Wenn die Studenten selbst verantwortlich sind, dann müssen sie das Nachtragen auf der Chipkarte selbstständig veranlassen. "Sollten" klingt nach, wäre gut, ist aber nicht unbedingt nötig!
- redaktionelle Änderungen
- aktuelles Datum
- § 13 Abs. 4 und folgende Zeilen
wohl notwendiger Anpassungsbedarf durch die Grundordnung
- Beitragspflicht?
- mögliche Formulierung: Jedes Mitglied der Studentenschaft ist zur Beitragszahlung nach Maßgabe der jeweils gültigen Beitragsordnung der Studentenschaft der HTW Dresden verpflichtet.
- zur Erklärung:
- Gemäß der GrundO wird sich lediglich wie folgt auf die BO Bezug hergestellt. Studentinnen und Studenten entrichten Beiträge zur Erfüllung der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft. Näheres regelt der StuRa durch die Beitragsordnung. Im Rahmen der Novellierung entfiel #§ 2 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder | § 2]] Nr. 4 der alten Satzung. Die nochmalige Benennung der Existenz der Beitragspflicht erschien unnötig.
Vorschläge für redaktionelle Änderungen
Salve Denny,
liebe Interessierte,
durch die Änderung fielen mir folgender Vorschläge ein:
- Ersetze in § 3 Abs. 2 Beiträge durch Anteile der Beiträge gemäß § 4 Abs. 2.
- Meiner Meinung nach handelt sich nicht um spezielle Beiträge, sonder Anteile des (einen) gesamtheitlichen Beitrages.
- Ersetze in § 3 Abs. 2 Satz 3 exklusiv des VVO durch ohne VVO.
- Es sollte keine abweichende Formulierung (zu § 4 Abs. 2) verwendet werden.
- Ist es zweckmäßig den jeweiligen Anteil des Beitrages zu benennen und dann nochmal explizit darauf zu verweisen.
Kollegiale
-- PaulRiegel 07:07, 24. Nov 2011 (CET)
Nachweise zum Antrag
Aus aktuellem Anlasse denke ich es ist sinnvoll wenn wir in die Ordnung aufnehmen in welcher Sprache die Nachweise verfasst sein dürfen. Neben Deutsch sollte Englisch im Allgemein auch kein Problem darstellen.
--Denny 18:12, 11. Jan 2012 (CET)
- Ist es notwendig das in die Beitragsordnung selbst zu schreiben? Reicht das nicht ein Verweis auf § 23 VwVfG (bei der Bearbeitung des Nachweises).
- Sollte der Nachweis beispielsweise eine andere Form der Unleserlichkeit aufweisen, etwa Schriftgröße oder Kontrast, so wäre er auch gültig.
- Unabhängig von Formulierung in der Beitragsordnung selbst, sollte darauf hingewiesen werden, dass das Ausfüllen der Bestätigung (auf der Rückseite) auf dem Antrag (nahezu sprachenunabhängig) möglich ist.
- -- PaulRiegel 07:19, 12. Jan 2012 (CET)
- Was mir in dem Zusammenhang gleich noch einfällt: Wie wäre ein (Ergänzung im) Formular in Englisch, für den Nachweis zur Abwesenheit. (Ich schreibe das gleich hier hin, da es noch keinen Artikel zum Formular für den Antrag zum Semesterticket gibt.
- -- PaulRiegel 07:19, 12. Jan 2012 (CET)
gendering
Salve MarKam und Master Meirich,
wenn ich den Antrag richtig verstehe, so soll das gesamte Dokument Beitragsordnung neu abgestimmt werden. Wie schon Denny Meirich besprochen, unterstütze ich das.
Aber sollte es zur gesamtheitlichen Abstimmung kommen, so sollte die üblichen Formulierungen (also nicht ausschließlich das generisches Maskulinum) des Studentinnen- und Studentenrates verwendet werden. Argumentation dazu kann ich mir bei euch wohl sicherlich ersparen, ihr alten Hasen.
Im Übrigen danke ich euch herzlichst für eure Arbeit. :-*
Notfalls würde ich den Entwurf entsprechend überarbeiten. Bei euch Arbeitsmeisen denke ich jedoch mit Freude, dass das nicht nötig wird. :-)
Kollegiale
-- PaulRiegel 02:34, 18. Jan 2012 (CET)
Stelle zur Genehmigung des Urlaubssemesters irrelevant
§ 8 Befreiung Abs. 2 Nr. 1 lautet:
- Vom Semesterticket und dem entsprechenden Beitrag gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 können Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern der Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde, auf Antrag befreit werden.
Ich schlage vor: Streiche vom Studentensekretariat!
Es ist nicht notwendig zu benennen, wer das Urlaubssemester genehmigt. Im Übrigen bin ich mir nicht sicher, ob nur das StudSek das machen darf. Sicherlich dürften das auch höher Stelle, etwa das DezStud oder die Kanzlerin.
-- PaulRiegel 16:16, 23. Jan 2012 (CET)