Studentinnen- und Studentenrat/Protokoll: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Protokoll hat "nur" eine Beweisfunktion. [[Beschluss#Beginn der Gültigkeit | Die Gültigkeit eines Beschluss beginnt mit der erfolgten Fassung des Beschlusses.]]
Das Protokoll hat "nur" eine Beweisfunktion. [[Beschluss#Beginn der Gültigkeit | Die Gültigkeit eines Beschluss beginnt mit der erfolgten Fassung des Beschlusses.]]
<!--Sogar eine erhöhte Beweiskraft, wenn man es als öffentliche Urkunde zählen kann, [http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__415.html § 415] [http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/ ZPO]. Es muss aber überhaupt geklärt werden, dass es sich bei Protokollen der Organen der Hochschule und der Studentinnen- und Studentenschaft um öffentliche Urkunden handelt.-->
<!--Sogar eine erhöhte Beweiskraft, wenn man es als öffentliche Urkunde zählen kann, [http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__415.html § 415] [http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/ ZPO]. Es muss aber überhaupt geklärt werden, dass es sich bei Protokollen der Organen der Hochschule und der Studentinnen- und Studentenschaft um öffentliche Urkunden handelt.-->
Nach der Verabschiedung eines [[Protokoll]] ist es durch den [[Vorsitz]] zu unterschreiben. Sollte es keinen [[Vorsitz]] geben, so unterzeichnet die [[Sitzungsleitung]]. Anderenfalls ist das das [[Protokoll]] durch die Protokollerstellerin oder den Protokollersteller zu unterzeichnen.
Nach der Verabschiedung eines [[Protokoll]]s ist es durch den [[Vorsitz]] zu unterschreiben. Sollte es keinen [[Vorsitz]] geben, so unterzeichnet die [[Sitzungsleitung]]. Anderenfalls ist das [[Protokoll]] durch die Protokollerstellerin oder den Protokollersteller zu unterzeichnen.
Das Datum der Verabschiedung des Protokolls sollte (kann) vermerkt sein.
Das Datum der Verabschiedung des Protokolls sollte (kann) vermerkt sein.
Das [[Protokoll]] ist entsprechend [[Bekanntgabe | bekanntzugeben]].
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# das Protokoll wird zur kommenden Sitzung durch den StuRa beschlossen
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# das Protokoll wird von der damaligen Sitzungsleitung und dem damaligen Protokollant unterschrieben, als gescanntes PDF mit OCR abgelegt und abgeheftet
# das Protokoll wird von der damaligen Sitzungsleitung und dem damaligen Protokollant unterschrieben, als gescanntes PDF mit OCR abgelegt und abgeheftet
== Siehe auch ==
* [[Studentinnen- und Studentenrat/Protokoll | Protokolle des]] [[StuRa]]


== Verweise ==
== Verweise ==

Version vom 28. Januar 2012, 15:24 Uhr

"Ein Protokoll hält oder legt fest, zu welchem Zeitpunkt oder in welcher Reihenfolge welcher Vorgang durch wen oder durch was veranlasst wurde. Protokollierung bezeichnet dabei die Niederlegung der drei Protokollbestandteile Zeitpunkt, Veranlasser und Vorgang. Erfolgt die Niederlegung in Schriftform, spricht man auch von Niederschrift. Umgangssprachlich wird auch eine schriftliche Verwarnung als Protokoll bezeichnet." (Quelle: "Protokoll" im Wikipedia)

Das Protokoll hat "nur" eine Beweisfunktion. Die Gültigkeit eines Beschluss beginnt mit der erfolgten Fassung des Beschlusses. Nach der Verabschiedung eines Protokolls ist es durch den Vorsitz zu unterschreiben. Sollte es keinen Vorsitz geben, so unterzeichnet die Sitzungsleitung. Anderenfalls ist das Protokoll durch die Protokollerstellerin oder den Protokollersteller zu unterzeichnen. Das Datum der Verabschiedung des Protokolls sollte (kann) vermerkt sein. Das Protokoll ist entsprechend bekanntzugeben.

Erstellungsmöglichkeiten

Verwendet Vorlagen oder Beispiele zur Hilfe. Heute kann man folgende Software verwenden, welche auch das kollaborative Arbeiten in Teilen verbessern und die Arbeitslast auf mehr Personen verteilt:

Ablaufvorschlag

  1. Protokollant festlegen
  2. Protokoll gemeinsam via Etherpad in der Sitzung erstellen [1]
  3. Nach der Sitzung schickt der Protokollant den Verweis auf Protokoll im Etherpad an alle Sitzungsteilnehmer zur Nachkorrektur
  4. Es wird ein Artikel der Form Sitzung StuRa 2012-02-08 angelegt und der Inhalt aus dem Etherpad eingefügt
  5. Protokoll wird durch damaligen Protokollant in die finale Form gebracht und gedruckt
  6. das Protokoll wird zur kommenden Sitzung durch den StuRa beschlossen
  7. das Protokoll wird von der damaligen Sitzungsleitung und dem damaligen Protokollant unterschrieben, als gescanntes PDF mit OCR abgelegt und abgeheftet

Siehe auch

Verweise