Urlaubssemester: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Conny (Diskussion | Beiträge) K ergänzt nach Gespräch mit Paul |
|||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
* [http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Studium/AntragBeurlaubung.pdf online] | * [http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Studium/AntragBeurlaubung.pdf online] | ||
bereitgestellt. | bereitgestellt. | ||
== Beratung == | |||
=== selten bekannte Gründe === | |||
* Mitwirkung in Gremien über die eigene Hochschule hinaus (gemäß [[ImmaO]]) | |||
* Nachgehen einer Erwerbstätigkeit (Lebensunterhalt) (gemäß Begründung zu § 16 [[SächsHG]], die inhaltlich in § 20 [[SächsHSG]] übernommen wurde) | |||
== Aufgaben == | == Aufgaben == | ||
* Erweiterung des Beurlaubungsantrages um weitere nicht aufgeführte Beispiel-Gründe auf der Rückseite | * Erweiterung des Beurlaubungsantrages um weitere nicht aufgeführte Beispiel-Gründe (üblich bis [[#selten bekannte Gründe | selten bekannte Gründe]]) auf der Rückseite | ||
== Verweise == | == Verweise == |
Version vom 1. Februar 2012, 03:57 Uhr
Grundlage
- § 20 Absatz 2 SächsHSG
- § 12 Immatrikulationsordnung
Verfahren
Für das Verfahren betreut das StudSek zuständig. Dieses stellt weitere Informationen bereit.
Antrag
Der Antrag wird
bereitgestellt.
Beratung
selten bekannte Gründe
- Mitwirkung in Gremien über die eigene Hochschule hinaus (gemäß ImmaO)
- Nachgehen einer Erwerbstätigkeit (Lebensunterhalt) (gemäß Begründung zu § 16 SächsHG, die inhaltlich in § 20 SächsHSG übernommen wurde)
Aufgaben
- Erweiterung des Beurlaubungsantrages um weitere nicht aufgeführte Beispiel-Gründe (üblich bis selten bekannte Gründe) auf der Rückseite
Verweise
Beurlaubung beim Studentinnen- und Studentensekretariat HTW Dresden