Gremium: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Februar 2012, 03:57 Uhr
Ein Gremium bezeichnet die oftmals längerfristige Zusammenarbeit von oftmals mehreren Personen in einer Gruppe (üblicher Weise gemäß Kollegialitätsprinzip), welche einen speziellen Themenkomplex/Arbeitsschwerpunkt arbeitet. Einzelaufgaben können dabei delegiert werden. Das Ergebnis der Arbeit ist eine beratende Stellungnahme oder eine Beschlussfassung zum bearbeiteten Themenkomplex.
Die Zusammensetzung der Mandate und die Aufgaben ergeben sich aus dem Beschluss einer übergeordneten Instanz, die nahezu immer auch ein Gremium sind.