Diskussion:Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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== [[Vereinbarung HTW Dresden/Dokument#Leitlinien der Vereinbarung | Leitlinien der Vereinbarung]] ==
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Abgeschlossen!
Aufgrund von Unnötigkeit entfernt.
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Frage:
Frage:

Version vom 27. Februar 2012, 12:07 Uhr

gesamtes Dokument

Bezeichnung des Dokumentes

Diese im erste Augenblick banale anmutende Bezeichnung einer Vereinbarung hat vielleicht (wahrscheinlich) Relevanz.

Kooperationsvereinbarung oder Vereinbarung oder Dienstvereinbarung (seitens der Kanzlerin ursprünglich vorgesehene Bezeichnung) oder freie Vereinbarung

Ich bin für Freie Vereinbarung über die Kooperation zwischen.

-- PaulRiegel 04:29, 29. Nov 2010 (CET)

Ergebnis
Freie Vereinbarung zwischen
Dokument ist umbenannt
--Denny 19:42, 30. Nov 2010 (CET)
Da die HS sich an der Bezeichnung frei stören könnte und es auch inhaltlich keinen Unterschied macht, reicht die Bezeichnung Vereinbarung aus.
--Denny 12:03, 27. Feb 2012 (CET)

Bezeichnung der Beteiligten

Partner oder Kooperierenden oder Beteiligten oder Parteien oder ...

Wenn wir dieses Dokument Vereinbarung nennen dann sollte es Partner oder Verinbarungspartner heißen, bei Kooperationsverinbarung, was mir nicht ganz passend erscheint, solltes ebenfalls Partner oder Kooperationspartner heißen. Also lass uns auf Partner einigen.
--Denny 12:14, 27. Nov 2010 (CET)
In diesem Zusammenhang habe ich eben den Artikel Vereinbarung bei Wikipedia gelesen. :-D Daher ergibt sich die grundsätzliche Frage nach der Bezeichnung des Dokumentes.
Partner finde ich schon alleine wegen der fehlenden "Geschlechtergerechtigkeit" für das Rektorat bzw. die HTW Dresden unpassend. Kooperierenden oder Parteien (wegen der Nähe zu einem Vertrag) finde ich gut.
-- PaulRiegel 04:29, 29. Nov 2010 (CET)
vorläufiges Ergebnis
der Partner (bei Singular) und die Partner (bei Plural)

Sowohl die HTW Dresden als auch die die Studentinnen- und Studentenschaft sind "weiblicher" Genus. Folglich solle es doch die Partnerin (bei Singular) und die Partnerinnen (bei Plural) heißen.

Ergebnis
die Partnerinnen (bei Singular) und die Partnerin (bei Plural)

Bezeichnung der studentischen Selbstverwaltung

Studentinnen- und Studentenschaft oder Studentinnen- und Studentenschaft oder studentische Selbstverwaltung (studentischen Selbstverwaltung) oder StuRa oder ...

Da wir nicht ausschließlich Dinge im Zusammenhang mit dem StuRa sondern auch mit den FSRs vereinbaren sollte es studentischen Selbstverwaltung heißen. Dort wo es nur den StuRa betrifft StuRa und dort wo nur die FSRs tangiert werden FSR.
--Denny 12:17, 27. Nov 2010 (CET)
Zustimmung!
Kontrollierst du das im Dokument?
-- PaulRiegel 04:31, 29. Nov 2010 (CET)
Ergebnis
Erledigt Denny

Partnerinnen

Es sollte nicht das Rektorat (vertreten durch den Rektor) sein, sondern die HTW Dresden (vertreten durch das Rektorat), oder? Folglich sollte es dann auch nicht der StuRa (vertreten durch die Sprecherinnen und Sprecher), sondern die Studentinnen- und Studentenschaft (vertreten durch den StuRa) sein. Möge ich dafür geschlagen werden, sollte das schon abschließend diskutiert wurden sein. Mir stellt sich nur gerade die Frage: Nicht nur die Organe vereinbaren etwas für sich, sondern das soll für die gesamten Körperschaften gelten.

Das ist ein Paradebeispiel mit welchen, aus meiner Sicht, überflüssigen Fragen bzw. Problemen Du Dich herum schlägst, die inhaltlich keinen Unterschied machen.
Wie du dir vorstellen kannst, sehe ich das nicht so. :-)
Was bitte wird in dieser Vereinbarung geregelt das die gesamte Körperschaft betrifft und nicht nur Absprachen zur Verwaltung. Die Studentinnen- und Studentenschaft an sich kann nichts Abschließen, es bedarf immer eines Organs welches für diese tätig wird. Denn es können nicht alle Studierenden auf dem Vertrag unterschreiben. Selbiges gilt somit auch für den StuRa. Es unterschreiben die Sprecher für den StuRa. Bei Rektorat reicht auch der Rektor aus, vllt. noch die Kanzlerin speziell für die Verwaltung.
Ich kann und will eben noch nicht abschätzen können, was künftige Generation (der studentischen Selbstverwaltung) vereinbaren möchten. Beispielsweise Festlegung von ECTS für Grremientätigkeit oder Mitwirkung der Studierenden bei Instituten oder Derartigem (FIF oder ZAFT) wäre da nicht regelbar.
Nicht zu vergessen ist, dass es mehrere Organe gibt. Was wäre wenn der Senat oder einer der Fachschaftsräte einen gegenteiligen Inhalt beschließen oder vereinbaren?
Also so lassen wie es war.
Da du mein Vertrauen genießt, mögest du für mich mit entscheiden. Für eine Einbeziehung meiner Hinweise wäre ich dankbar.
--Denny 12:12, 27. Nov 2010 (CET)
-- PaulRiegel 03:40, 29. Nov 2010 (CET)
Ergebnis
Denny entscheidet dem Hinweis von PaulRiegel zu folgen. Erledigt PaulRiegel

Abkürzungen

  • Wird und wie die Studentinnen- und Studentenschaft nachfolgend abgekürzt?
    • gar nicht
    • studentische Selbstverwaltung
  • Wo wird die Abkürzung Studentinnen- und Studentenrat (nachfolgend StuRa genannt) eingefügt?
  • Wo werden weite Abkürzungen (z.B. Fachschaftsräte (nachfolgend StuRa genannt) eingefügt?
    • direkt im Text bei erstmaliger (und natürlich noch nachfolgender) Erwähnung

-- PaulRiegel 13:41, 30. Nov 2010 (CET)

Ergebnis
Abkürzungen werden direkt im Text bei erstmaliger (und natürlich noch nachfolgender) Erwähnung eingefügt.

einzelne Abschnitte

Präambel

Abgeschlossen!

Leitlinien der Vereinbarung

Aufgrund von Unnötigkeit entfernt.

Koordination und Abstimmung

Abgeschlossen!

Informationsaustausch

Abgeschlossen!

Kooperation

Abgeschlossen!

Bereitstellung von Räumen

zu überarbeiten!


Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Die HTW Dresden stellt der Studentinnen- und Studentenschaft folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung: Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522.

durch

Der Studentinnen- und Studentenschaft werden folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522/523.

, denn

Damit entfällt HTW Dresden oder Rektorat, denn es ist ja klar, dass die Räume von der Hochschule "vergeben" werden.
Möge die S523, wie bereits gemäß dem Firmenadressbuch zu entnehmen, der studentischen Selbstverwaltung zugeteilt werden. ;-) Falls nicht, kann das auch wieder gestrichen werden, aber nun habe ich schon einmal hinzuzählen wollen.

.

Das mit der S523 bekommt natürlich mein OK.
Was die Umformulierung betrifft um "HTW Dresden" oder Rektorat raus zu bekommen, so muss ich sagen, dass meiner Meinung nach immer dazu gehört wer wem etwas zur Verfügung stellt. Jetzt übertreibe ich mal: Lassen wir doch Studentinnen- und Studentenschaft auch aus dem Satz raus ;-)
Ich dachte mir, dass wenn wir schon auf § 29 SächsHSG verweisen, brauchen wir dort benannte Hochschule nicht nochmal erwähnen. Dass es sich nicht nur um den benannten Studentenrat handelt, sollte hingegen erwähnt werden, da dem nicht so ist. :-P
Jetzt wieder ernst: Deine Formulierung ist soweit OK müsste aus meiner Sicht nur wieder mit Rektorat/Hochschulverwaltung oder so ergänzt werden.
Egal wie du es gern hättest: Ich trage es (mit Freude) mit.
--Denny 09:54, 27. Nov 2010 (CET)
-- PaulRiegel 05:19, 29. Nov 2010 (CET)


Vorschlag:

-- PaulRiegel

Gliedere

Welche studentischen Vereine und Initiativen unterstützt werden, teilen die studentischen Organe der Hochschulverwaltung mit.

aus, denn

das gehört nicht zu Räumen als solches. Der Satz sollte einem allgemeineren Teil zugeordnet werden.

.

Gut, das macht natürlich Sinn. Man weiß ja nicht ob man diese Auflistung nicht nochmal woanders braucht. Also am besten einen Verweis auf die entsprechende Anlage machen. Dabei fällt mir ein, diese Liste sollte der StuRa ja sowie so erstellen und beschließen um diese Sache mit der Homepage, was ich letztens mal erwähnt hatte, zu erleichtern. Ist also auch intern wichtig.
--Denny 09:54, 27. Nov 2010 (CET)
Anlage ist, aus meiner Sicht, nicht ideal, denn diese wäre Bestandteil der Vereinbarung und eine Veränderung sollte daher von beiden Seiten unterstützt werden. Das sehe ich hier nicht als sinnvoll an, denn das ist eine (nahezu) ausschließliche Aufgabe aus unserer (studentischen) Selbstverwaltung.
Unsere Gedanken zur Reglung der Sache im StuRa, habe ich gerade nicht im Kopf. Verschriftlichst du diese bitte? Ich trage sie, wenn du willst, dann durch den StuRa usw..
-- PaulRiegel 05:19, 29. Nov 2010 (CET)

Schlüsselnutzung

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

  1. Die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR) legen eigenverantwortlich fest welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel zu deren Räumen erhalten. Der StuRa erhält dazu bis zu 23 Schlüssel von der Hausverwaltung.
  2. Für die Räume der Fachschaften können je bis zu zwei verantwortliche FSR-Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung erhalten. Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegebenen Schlüssel.
  3. Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen gemäß Absatz Bereitstellung von Räumen befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden.

durch

  1. Für die Verwaltungsräume der Studentinnen- und Studentenschaft (FSR und StuRa) legt das jeweilige Organ eigenverantwortlich eine Schlüsselliste fest. Die Listen zählen die Personen auf, die einen Schlüssel für den Zugang zur Nutzung des jeweiligen Verwaltungsraumes erhalten dürfen. Diese sind beim Wachdienst zu hinterlegen und entsprechend dem Dekanat oder Rektorat unverzüglich bekannt zugeben.
  2. Für jeden Raum befindet sich mindestens ein Schlüssel, der zur Leihe für die Dauer der Nutzung des Raumes bereitgestellt werden kann, beim Wachdienst.
  3. Weitere verfügbare Schlüssel können zeitlich befristet auf Dauer von Personen ausgeliehen werden. Zur Berechtigung ist ein Nachweis des jeweiligen Organes der Hausverwaltung vorzulegen und der Empfang zu unterzeichnen. Die Hausverwaltung sorgt für die Programmierung des Schlüssels der Person nach den Berechtigung. Bis zur Unterzeichnung der Rückgabe durch die Hausverwaltung ist die Person verantwortlich für den Schlüssel.
  4. Der Studentinnen- und Studentenschaft werden für die Verwendung zur dauerhaften Leihe 4 Schlüssel je FSR und 20 für den StuRa bereitgestellt. Davon sind je FSR mindestens 2 und für den StuRa 10 Schlüssel für die dauerhafte Leihe zugesichert, die bei der Hausverwaltung verwahrt werden.

, denn

So wäre es wohl das Beste! :-D

.

Meine Änderungen und Anmerkungen:
zu 1.: Für die Verwaltungsräume der Studentinnen- und Studentenschaft (FSR und StuRa) legt das jeweilige Organ eigenverantwortlich eine Schlüsselliste fest. Diese Listen bestimmt die Personen, die einen Schlüssel für den Zugang zu den jeweiligen Verwaltungsräumen erhalten dürfen. Diese sind beim Wachdienst zu hinterlegen und entsprechend dem Dekanat bzw. Rektorat unverzüglich bekannt zugeben.
Übernehme ich!
zu 3.: "... können zeitlich befristet auf Dauer ..." was denn nun zeitlich befristet oder auf Dauer. Ein Formulierung wie Du sie hier machst gibt es nicht, weil sie zu widersprüchlich ist. In diesem Zusammenhang ist es selbstverständlich, dass diese Schlüssel mal zurückgegeben werden müssen, daher kann "zeitlich befristet" gestrichen werden.
Übernehme ich!
Womöglich wollte ich es dem Verständnis der Hochschule entsprechend formulieren. :-D Ich freue mich auf die Nachfrage seitens der Leitung der Hochschulverwaltung. ;-)
-- PaulRiegel 05:26, 29. Nov 2010 (CET)

Zugangsberechtigung

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Das Rektorat ermöglicht allen Mitgliedern und Mitwirkenden der studentischen Selbstverwaltung, des StuRa bzw. den FSRs, jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden.

durch

Allen Mitgliedern und Mitwirkenden der Selbstverwaltung wird jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden ermöglicht.

denn

Somit sind auch Studentinnen und Studenten der Selbstverwaltung der Hochschule usw. eingeschlossen.

.


Vorschlag:

-- PaulRiegel

Streiche

Diese Schlüsselliste wird vom jeweiligen Organ in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachdienst sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben.

denn

Der Zugang ergibt sich nach der Schlüsselliste, die bei Schlüsselnutzung beschrieben sein sollte.

.

Nutzung des Logos der HTW Dresden

Frage:

-- PaulRiegel

Das hatte wir schon besprochen. :-)

Jedoch fallen mir gerade noch einige Beispiele ein, wo es schön wäre unsere HTW Dresden mit dem Logo repräsentieren zu können:

  1. Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft (siehe Logo der TU Dresden beim StuRa );
  2. Formulare (z.B. Semesterticket);
  3. Präsentationen des StuRa oder der FSR bei anderen Interessenvertretungen (KSS, fzs oder BuFaTas);

Solltest du mich schon davon überzeugt gehabt haben , dass das nicht sinnvoll ist, dann möchte ich das hiermit zurückziehen. ;-)

Und noch etwas: Kann denn unsere Hochschule unser Logo verwenden wie sie es will? Andi fände das vielleicht nicht so prickelnd. Und uns auf einem HRK-Plakat ohne ausdrückliche Zustimmung kann ich mir das gerade auch nicht vorstellen. :-/

Materialbeschaffung

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Materialbeschaffung

durch

Verwaltungsaufwendungen

denn

Etwa durch Telefon anfallende Kosten sind keine Materialbeschaffung.

.


Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

  1. Die HTW Dresden unterstützt den StuRa zur Bewältigung der Aufgaben aus der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung durch Büromaterialien. Diese sind über die Stelle für den zentralen Einkauf der HTW Dresden zu beziehen.
  2. Die HTW Dresden übernimmt die anfallenden Telefonkosten des StuRa bis zu einer Höhe von 600,- Euro jährlich.
  • Entstehende Aufwendungen für den üblichen Verwaltungsbetrieb, in Form von Büromaterial, Telefon usw., werden zur Unterstützung des StuRa von der Verwaltung der HTW Dresden getragen.
  • Da die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft auch bei diversen Veranstaltungen und Vorgängen an der Hochschule unterstützend wirken, erhalten diese von der Hochschulverwaltung eine Budget(Anlage 5) zur Kompensation der dadurch entstandenen Aufwendungen.

durch

  1. Die HTW Dresden unterstützt den StuRa zur Bewältigung der Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung durch die Bereitstellung von Ressourcen. Entstehende Aufwendungen für den üblichen Verwaltungsbetrieb, in Form von Büromaterial, Telefon usw., werden von der Verwaltung der HTW Dresden getragen.
  2. Büromaterial sind über die Stelle für den zentralen Einkauf der HTW Dresden zu beziehen.
  3. Für die unterstützende Mitwirkung von Organen der studentischen Selbstverwaltung auch bei diversen Veranstaltungen und Vorgängen an der Hochschule, erhalten diese von der HTW Dresden eine Budget (Anlage 5) zur Kompensation der dadurch entstandenen Aufwendungen.

denn

Leider gerade keine Lust oder Zeit mehr!

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