Parallelstudium: Unterschied zwischen den Versionen
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** § 6 Absatz 1 Nummer 5 [[ImmaO]] | |||
== an anderen Hochschulen == | == an anderen Hochschulen == |
Version vom 6. März 2012, 18:20 Uhr
Grundlage
an anderen Hochschulen
an einzelnen anderen Hochschulen
TU Dresden
Der folgende Abschnitt behandelt die Immatrikulation als Nebenhörerin oder Nebenhörer (Parallelstudium) an der TU Dresden.
- Was bringt das?
- Damit kann man Prüfungen und Module an der TU Dresden absolvieren und diese ggf. an der HTW Dresden anerkennen lassen.
- Man kann ggf. ein weiteren vollwertigen Abschluss erreichen.
- Ggf. die bessere Note anerkennen lassen (z.B. durch umschreiben des Titels)
- Mehr Prüfungsversuche gleicher Module =)
- Welcher Semesterbeitrag ist zu zahlen?
- Ganz einfach: Semesterbeitrag unserer HTW Dresden
- Wie funktioniert es?
- Antrag auf Zulassung als Nebenhörer ausfüllen
- Unterschreiben lassen von der zugehörigen Fakultät der TU Dresden (z.B. Studienfachberatung der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik)
- Sofern das Grundstudium beendet ist im Online-Portal für zulassungsfreie Studiengänge - höhere Fachsemester bewerben
- der TU Dresden zusenden