Akkreditierung: Unterschied zwischen den Versionen

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** Verfassen des Berichtes
** Verfassen des Berichtes
** Abrechnung Reisekosten
** Abrechnung Reisekosten
** Erhalt der Vergütung (unterschiedlich je nach [Akkreditierungsagenturen | Agentur])
** Erhalt der Vergütung (unterschiedlich je nach [[Akkreditierungsagenturen | Agentur]])




= [Akkreditierungsagenturen] =
= [[Akkreditierungsagenturen]] =


= tatsächliche Auswirkungen =
= tatsächliche Auswirkungen =

Version vom 8. März 2012, 16:17 Uhr

Mitwirkung an einem Akkreditierungsverfahren als Studentischer Gutachter

Grundlage

  • Besuch eines Schulungsseminar des Pools oder anderer Einrichtungen zur Akkreditierung
  • Entsendenlassen durch eine entsendungsberechtigte Institution (KSS, BuFaTas, fzs) für den [Studentischen Akkreditierungspool]
  • In den Poolverteiler aufgenommen werden
  • Mails aus dem Poolverteiler lesen und ggf. sich auf Verfahren bewerben
  • Antwort/Losverfahren abwarten
  • bei gewonnenem Verfahren setzt sich die Akkreditierungsagentur sich mit Studi in Verbindung und Termin/Formalia werden geklärt

Ablauf Verfahren

  • Dokumentation wird an Studi geschickt
  • Studi arbeitet Dokumentation durch, schreibt sich Fragen raus
  • 1. Tag der Begutachtung
    • Treffen mit Gutchtergruppe
      • gemeinsames Kennenlernen
      • Klärung erster Fragen
      • Aufgabenverteilung (Wer schreibt welchen Teil des Berichtes? Wer stellt welche Fragen? Wer macht Redeleitung?
  • 2. Tag der Begutachtung
    • Vor-Ort-Besichtigung Hochschule
      • Treffen der unterschiedlichen Gruppen der Hochschule (Hochschulleitung, Fakultätsleitung, Studiengangsverantwortliche, Studis)
      • Klärung der Fragen
      • Notizen machen
      • zwischendurch und im Anschluss Besprechung mit Gruppe + Fazit
  • Im Anschluss
    • Verfassen des Berichtes
    • Abrechnung Reisekosten
    • Erhalt der Vergütung (unterschiedlich je nach Agentur)


Akkreditierungsagenturen

tatsächliche Auswirkungen

tatsächliche Auswirkungen

  • Vergütungssätze als HiWi in Sachsen (also etwa auch an unserer HTW Dresden) gemäß Beschluss der TdL am Beispiel des Zeitraumes 2011-10 - 2012-09.
Vergütung in €/h Abschluss
13,31 wissenschaftliche Hilfskräfte [...] mit Masterabschluss in einem Fachhochschulstudiengang, der akkreditiert ist
9,79 wissenschaftliche Hilfskräfte [...] mit Bachelor-Abschluss [...]
9,79 wissenschaftliche Hilfskräfte [...] mit Masterabschluss in einem Fachhochschulstudiengang, der nicht akkreditiert ist
9,79 wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluss der Berufsakademie Sachsen

Siehe auch