Hochschulrat HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen
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* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p86 § 86] [[Gesetz_über_die_Hochschulen_im_Freistaat_Sachsen#§ 86 Hochschulrat | SächsHSG]] | * [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p86 § 86] [[Gesetz_über_die_Hochschulen_im_Freistaat_Sachsen#§ 86 Hochschulrat | SächsHSG]] | ||
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Die angebliche Funktion der Aufsicht oder auch der Abbildung der Interessen der Gesellschaft kann das [[Organ]] nicht gerecht werden. Ferner erscheint es als Instrument zur externe Steuerung der [[Hochschule]] zum Wohle der Wirtschaft, von scheinbar politischen Zwängen und des [[SMWK]] (für die [[Staatsregierung]]. | |||
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Version vom 13. April 2012, 22:27 Uhr
Der Hochschulrat ist eines der zentralen Organe unserer HTW Dresden. Es ist das durch das SächsHSG vorgeschriebene "Aufsichtsorgan" für jede Hochschule in Sachsen.
Grundlage
Kritik
Die angebliche Funktion der Aufsicht oder auch der Abbildung der Interessen der Gesellschaft kann das Organ nicht gerecht werden. Ferner erscheint es als Instrument zur externe Steuerung der Hochschule zum Wohle der Wirtschaft, von scheinbar politischen Zwängen und des SMWK (für die Staatsregierung.
Besetzung
Benennungen für die Berufung
- hochschulintern
- hochschulextern
- Professor Erfurth
- Professorin Schneider-Böttcher
Vorschläge für die Berufung
- hochschulextern