StuRa:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Juni 2012, 21:15 Uhr
Die Beitragsordnung (Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz BO genannt, dient zur Erhebung von Beiträgen aus der Studentinnen- und Studentenschaft. Somit ist sie die finanzielle Grundlage für das Wirken der studentischen Selbstverwaltung.
Grundlage
Befassung
Beschlussfassung
Der StuRa beschließt über die Beitragsordnung für die Studentinnen- und Studentenschaft.
Genehmigung
Dokument
Die älteren Fassungen dienen nur als Hilfestellung. Im Zweifelsfall gelten die vom StuRa beschlossenen, von den Sprecherinnen und Sprechern unterzeichneten und vom Rektorat genehmigten Dokumente, welche sich im entsprechenden Ordner im StuRa befinden.
Stammfassung
Änderungsordnungen
ältere rechtsbereinigte Fassungen
veraltete Fassungen
veraltete Fassungen Änderungsordnungen
- Erste Änderungsordnung vom 08. Juli 2009
- Zweite Änderungsordnung vom 30. Juni 2010
- Dritte Änderungsordnung vom 24. November 2010
- Vierte Änderungsordnung vom XX. Dezember 2011
- (fehlerhaft, da eigentlich vierte ÄO) Fünfte Änderungsordnung vom 7. Juni 2011
- Fünfte Änderungsordnung vom xx ...ber 2011
veraltete rechtsbereinigte Fassungen
- Fassung vom 13. März 2009
- Fassung vom 16. Juni 2009
- Fassung vom 30. Juni 2010
- Fassung vom 24. November 2010
- Fassung vom 8. Juni 2011
Hinweis zu Änderungen
- Bei Änderungen der BO sollte nicht die ganze BO neu beschlossen werden. Lediglich die gewünschten Änderung sind in Form einer Änderungsordnung zu beschließen. Dies hat eine Vielzahl von Vorteilen:
- Der Aufwand für die Prüfung ist wesentlich geringer.
- Bereits früher durch das Rektorat genehmigte Teile müssen nicht erneut geprüft werden. Etwa eine Nichterteilung der Genehmigung wegen Angabe von Mängel in der bisherigen Fassung ist so nicht möglich.
- Es ist eine Nachvollziehbarkeit für die Anpassung der Ordnung gegeben.