Beitragsordnung/Änderungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Juni 2012, 21:24 Uhr
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Vierte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Vom 06. Dezember 2011
Artikel 1
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 24. November 2010 wird wie folgt geändert:
zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung
a) Absatz 1 wird ersetzt durch „Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2011/12 222,20 Euro.“
b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1. wird der Betrag "7,00 Euro" durch "7,50 Euro" ersetzt.
2. In Nummer 2. wird der Betrag "105,60 Euro" durch "110,40 Euro" ersetzt.
3. Nummer 3. wird ersetzt durch "für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 34,80 Euro."
Artikel 2
Diese Änderungsordnung ersetzt die Änderungsordnung vom 7. Juni 2011 und wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 07. Juni 2011. Sie tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
Dresden, den 06. Dezember 2011
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Elisa Löwe | Sören Sebischka-Klaus | |
Sprecherin | Sprecher |
Die Änderung wurde am …………………………………………………… vom Rektorat genehmigt.
Dresden, den ……………………………………………………
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Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel | |
Rektor |