Krankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn Studierende [[BAföG]] bezieht, können sie sich bei einigen Krankenkassen eine Zuzahlungsbefreiung ausstellen lassen. Diese beinhaltet auch die Praxisgebühr.
Wenn Studierende [[BAföG]] bezieht, können sie sich bei einigen Krankenkassen eine Zuzahlungsbefreiung ausstellen lassen. Diese beinhaltet auch die Praxisgebühr.
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Version vom 2. Juli 2012, 17:54 Uhr

Studentinnen und Studenten, die nicht krankenversichert sind, dürfen gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 nicht immatrikuliert werden. Demnach müssten Studentinnen und Studenten, die nicht krankenversichert sind, gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 8 exmatrikuliert werden.

Wenn Studierende BAföG bezieht, können sie sich bei einigen Krankenkassen eine Zuzahlungsbefreiung ausstellen lassen. Diese beinhaltet auch die Praxisgebühr.

Wiki

Siehe auch

Weblinks