Parallelstudium: Unterschied zwischen den Versionen
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Für die Aufnahme eines [[Parallelstudium]]s bedarf es, üblicher Weise, einer Begründung. Der gesetzlichen Formulierung (gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1905314818431&jtyp=akt&jlink=p18 § 18] Absatz 2 Nummer 5 [[SächsHSG]]) nach, bedarf es der ''Zweckmäßigkeit für das Studienziel''. | |||
Es ist davon auszugehen, dass nicht das persönlich Studienziel, sondern das Studienziel des Studienganges in die einzelnen Studierenden bereits immatrikuliert sind, gemeint ist. | |||
Es ist unklar, wer eigentlich die ''Zweckmäßigkeit'' oder ''einen Mangel der Zweckmäßigkeit'' nachweisen muss. Aus der gesetzlichen Formulierung ''Einem Studienbewerber ist die Immatrikulation in einen Studiengang zu versagen, wenn er bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und ein Parallelstudium für das Studienziel nicht zweckmäßig ist'' (gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1905314818431&jtyp=akt&jlink=p18 § 18] Absatz 2 Nummer 5 [[SächsHSG]]) könnte interpretiert werden, dass die Hochschule die Nachweis führen muss. | |||
Der gesetzlichen Formulierung (gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1905314818431&jtyp=akt&jlink=p18 § 18] Absatz 2 Nummer 5 [[SächsHSG]]) nach, sollte Bestandteil der Begründung von Studierenden für ein [[Parallelstudium]] inhaltlich mindestens folgendes sein. | |||
: ''Die Aufnahme des [[Parallelstudium]]s an Ihrer Hochschule ist zweckmäßig für das Erreichen meines angestrebten Studienziels. Die Einrichtungen ihrer Hochschule möchte ich nutzen, um benötigte Kompetenzen für mein Studium zu erwerben.'' | |||
== an anderen Hochschulen == | == an anderen Hochschulen == |
Version vom 3. Juli 2012, 18:59 Uhr
Grundlage
- § 18 Absatz 2 Nummer 5 SächsHSG
- ImmaO (unserer HTW Dresden)
Begründung
Für die Aufnahme eines Parallelstudiums bedarf es, üblicher Weise, einer Begründung. Der gesetzlichen Formulierung (gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 5 SächsHSG) nach, bedarf es der Zweckmäßigkeit für das Studienziel.
Es ist davon auszugehen, dass nicht das persönlich Studienziel, sondern das Studienziel des Studienganges in die einzelnen Studierenden bereits immatrikuliert sind, gemeint ist.
Es ist unklar, wer eigentlich die Zweckmäßigkeit oder einen Mangel der Zweckmäßigkeit nachweisen muss. Aus der gesetzlichen Formulierung Einem Studienbewerber ist die Immatrikulation in einen Studiengang zu versagen, wenn er bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und ein Parallelstudium für das Studienziel nicht zweckmäßig ist (gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 5 SächsHSG) könnte interpretiert werden, dass die Hochschule die Nachweis führen muss.
Der gesetzlichen Formulierung (gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 5 SächsHSG) nach, sollte Bestandteil der Begründung von Studierenden für ein Parallelstudium inhaltlich mindestens folgendes sein.
- Die Aufnahme des Parallelstudiums an Ihrer Hochschule ist zweckmäßig für das Erreichen meines angestrebten Studienziels. Die Einrichtungen ihrer Hochschule möchte ich nutzen, um benötigte Kompetenzen für mein Studium zu erwerben.
an anderen Hochschulen
an einzelnen anderen Hochschulen
TU Dresden
Der folgende Abschnitt behandelt die Immatrikulation als Nebenhörerin oder Nebenhörer (Parallelstudium) an der TU Dresden.
- Was bringt das?
- Damit kann man Prüfungen und Module an der TU Dresden absolvieren und diese ggf. an der HTW Dresden anerkennen lassen.
- Man kann ggf. ein weiteren vollwertigen Abschluss erreichen.
- Ggf. die bessere Note anerkennen lassen (z.B. durch umschreiben des Titels)
- Mehr Prüfungsversuche gleicher Module =)
- Welcher Semesterbeitrag ist zu zahlen?
- Ganz einfach: Semesterbeitrag unserer HTW Dresden
- Wie funktioniert es?
- Antrag auf Zulassung als Nebenhörer ausfüllen
- Unterschreiben lassen von der zugehörigen Fakultät der TU Dresden (z.B. Studienfachberatung der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik)
- Sofern das Grundstudium beendet ist im Online-Portal für zulassungsfreie Studiengänge - höhere Fachsemester bewerben
- der TU Dresden zusenden
- Rückmeldung an der TU Dresden für Nebenhörer
- Meldebogen ausfüllen
- Immabescheinigung der HTW Dresden anheften
- Man bekommt eine Mail mit Rückmelde Mail bei Nebenhörer an der TUD
Grundlage TU Dresden
- ImmaO der TU Dresden
- § 8 Absatz 3 ImmaO der TU Dresden
- § 18 Übergangsregelungen ImmaO der TU Dresden Änderungen
an unserer HTW Dresden
Gemäß § 1 Abs. 4 der ImmaO der HTW Dresden lautet:
Studierende einer anderen Hochschule können an der HTW Dresden immatrikuliert werden, wenn der Studiengang ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen erfordert (Parallelstudium).
Dieser Artikel wird im WS2012/13 ergänzt durch einen betroffene Personen oder durch Referat Studium.