Gremiensemester: Unterschied zwischen den Versionen
Conny (Diskussion | Beiträge) (neu) |
(Überarbeitung wegen Fehlern) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Gremiensemester | Gremiensemester ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung der besonderen Behandlung der Studienzeit von Studentinnen und Studenten, die an der Selbstverwaltung mitgewirkt haben. | ||
==Grundlage== | |||
Die Nichtanrechnung der Studienzeit basiert [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Grundlage_der_Nichtanrechnung_der_Studienzeit sachsenweit] auf [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2521112688551&jlink=p20 § 20] Absatz 4 SächsHSG. | |||
# | An der HTW Dresden erfolgte die Umsetzung über die [[Immatrikulationsordnung HTW Dresden|Immatrikulationsordnung]]. Diese wurde bei der [http://141.56.50.9:8080/Plone/studentische-vertretungen/senat/sitzungen/archiv/116.-senat 116. Sitzung des Senates] verabschiedet. Die Einarbeitung des neuen § 13 Mitwirkung in Organen erfolgte durch frühzeitige Forderung der studentischen Vertretung und entsprechendem Zusammenwirken mit dem [[Prorektorat Lehre und Studium]]. | ||
# keinen | |||
# | ==Antragsberechtigung== | ||
# | Alle Mitglieder der [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Berechtigte_der_Nichtanrechnung_der_Studienzeit Organe] unabhängig von der [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Berechtigte_der_Nichtanrechnung_der_Studienzeit Stimmberechtigung]. | ||
==Antrag== | |||
Das [[Dezernat Studienangelegenheiten]] hat im Laufe des Sommersemesters 2009 einen [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]] erarbeitet. | |||
==Verfahren== | |||
#Der [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]] ist im [[Studentensekretariat HTW Dresden|StudSek]] zu erhalten. | |||
#Für das kommende Semester zurückmelden, aber dabei sollte keinen [[Immatrikulationsbescheinigung HTW Dresden|Immatrikulationsbescheinigung]] erstellt werden. | |||
#Der [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]] ist ausgefüllt, mit den notwendigen Nachweisen und unterschrieben im [[Studentensekretariat HTW Dresden|StudSek]] fristgemäß (bis vor dem Beginn des nicht anzurechnenden Semesters) abzugeben. | |||
#Nach dem Vermerk des [[Studentensekretariat HTW Dresden|StudSek]] kann dann die richtige [[Immatrikulationsbescheinigung HTW Dresden|Immatrikulationsbescheinigung]] erstellt werden. | |||
==Auswirkungen== | |||
*Ablegen von Prüfungen | |||
**eigenverantwortliches Anmelden zu Prüfungen notwendig | |||
**Möglichkeit zu [[Freischuss|Freischüsssen]] | |||
*keine [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Nichtanrechnung_der_Studienzeit direkte] Auswirkung auf die Bezugsdauer gemäß BAföG | |||
[[Kategorie:Gremienvorzug]] | [[Kategorie:Gremienvorzug]] |
Version vom 11. August 2009, 00:30 Uhr
Gremiensemester ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung der besonderen Behandlung der Studienzeit von Studentinnen und Studenten, die an der Selbstverwaltung mitgewirkt haben.
Grundlage
Die Nichtanrechnung der Studienzeit basiert sachsenweit auf § 20 Absatz 4 SächsHSG.
An der HTW Dresden erfolgte die Umsetzung über die Immatrikulationsordnung. Diese wurde bei der 116. Sitzung des Senates verabschiedet. Die Einarbeitung des neuen § 13 Mitwirkung in Organen erfolgte durch frühzeitige Forderung der studentischen Vertretung und entsprechendem Zusammenwirken mit dem Prorektorat Lehre und Studium.
Antragsberechtigung
Alle Mitglieder der Organe unabhängig von der Stimmberechtigung.
Antrag
Das Dezernat Studienangelegenheiten hat im Laufe des Sommersemesters 2009 einen Antrag erarbeitet.
Verfahren
- Der Antrag ist im StudSek zu erhalten.
- Für das kommende Semester zurückmelden, aber dabei sollte keinen Immatrikulationsbescheinigung erstellt werden.
- Der Antrag ist ausgefüllt, mit den notwendigen Nachweisen und unterschrieben im StudSek fristgemäß (bis vor dem Beginn des nicht anzurechnenden Semesters) abzugeben.
- Nach dem Vermerk des StudSek kann dann die richtige Immatrikulationsbescheinigung erstellt werden.
Auswirkungen
- Ablegen von Prüfungen
- eigenverantwortliches Anmelden zu Prüfungen notwendig
- Möglichkeit zu Freischüsssen
- keine direkte Auswirkung auf die Bezugsdauer gemäß BAföG