StuRa:Bereichsleitung Antidiskriminierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. August 2012, 03:47 Uhr

Aufgaben

  • Auseinandersetzung mit den Themen der Antidiskriminierung (z.B.: AntiFa, AntiRa)
  • Aufklärung/Verhinderung von Benachteiligungen/Beeinträchtigungen aus Gründen, die im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) §1 verankert sind.
  • Beratung/Information der Studentenschaft zur Antidiskriminierung

Aufwand

Arbeitsaufwand

150 - 200 Stunden/Jahr

Einarbeitungsaufwand

ca. 20 Stunden

Anforderungen

Muss

  • kommunikativ
  • ständiger Austausch mit dem StuRa um Probleme schnellstmöglich aufzuklären
  • hohes Engagement im Bereich Antidiskriminierung

Soll

Kann

  • Eigeninitiative

Rechenschaft

Referat Hochschulpolitik