Aushang: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Version vom 28. August 2012, 04:55 Uhr
Inhalte
Es sollte mindestens eines der aktuellen Referate oder deren Bereiche dem Aushang inhaltlich zustimmen.
Prinzipiell sollten Inhalte untersagt sein, die
- sich HTW Dresden den StuRa oder ähnliches nennen, ohne dass das damit geplant ist,
- faschistisch oder nationalistisch sind oder
- von Verbindungen stammen.
Prinzipiell sollte Inhalte zugestimmt sein, die
- vom StuRa initiiert oder unterstützt werden,
- von nachfolgenden nahestehenden Organisationen stammen
Prinzipiell kann Inhalte insbesondere zugestimmt sein, die
Platz
Schaukästen
- Auf der Seite der Z124 befinden sich zwei offene Schaukästen welche als Schwarzes Brett dienen.
- Außerdem ist der Schaukasten am Info-Point gegenüber den Rückmeldeterminals dem StuRa zugeordnet. Hier bietet es sich an Informationen zum Semesterticket und zur Rückmeldung gemeinsam mit dem StudSek auszuhängen.
Schaukästen anderer
Die übrigen 4 im Gang gegenüber werden von den Dezernaten, die diese vergleichsweise wenig nutzen, verwendetet um Informationen bekannt zu geben.
Plakatrahmen
Neben dem Eingang zum Raum Z123 hängen 2 Plakatrahmen für A1.
Diese beiden Plakatrahmen wurden durch das Dezernat Technik Ende 2010 beschafft und angebracht. Die Initiative dafür kam von Denny.
Pinnwandflächen
Der StuRa verfügt über 2 große gegenüberliegende Pinnwandflächen am Ende des Gangs von der Cafeteria zur Buchhandlung Thierbach. Für diese Flächen entscheidet der StuRa über eine Genehmigung von Aushängen und sollten überwiegend nur für Plakate von Veranstaltungen genutzt werden. Studentische Aushänge sind am Schwarzen Brett vor der Z124 anzubringen.
Aufsteller
Der StuRa verfügt über einen Aufsteller für das Format A1. Dieser steht entweder vor der Z123 oder im Foyer des Z-Gebäudes.
Lagerort Aufsteller
Es gibt keinen richtigen Lagerort, für Aufsteller des StuRa. Eigentlich sollten Aufsteller ständig entsprechend genutzt werden.
Sollte es ausnahmsweise keine aktuellen Aushänge für Aufsteller geben, so sollte es eine Art "default"-Aushang (durch den Bereich Erscheinungsbild) geben.
in der Hochschule
Der StuRa wurde im Juli 2009 von Frau Heike Schuster (Dezernat Technik) über Folgendes informiert:
- Der Aushang von Plakaten usw. hat nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zu erfolgen!
- Es ist grundsätzlich nicht erlaubt Türen oder Wände in der HTW Dresden zu bekleben. Dies ist eine Anordnung des SIB.
im StuRa TU Dresden
in den Wohnheime
Sollten Aushänge des StuRa auch außerhalb der Hochschule verteilt werden, so sollte einer der ersten weiteren Plätze wohl die Wohnheime sein.
In diesem Abschnitt sollen mindestens die entsprechenden möglichen Plätze in den Wohnheimen benannt und beschrieben werden.
öffenticher Verkehrsraum
Die Veranstaltungswerbung im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Sondernutzung und unterliegt der Genehmigungspflicht durch das Straßen- u. Tiefbauamt der Stadt Dresden.
des StuRa
Erstellung
Nutzung des Logos
Auf Aushängen sollte sich immer das StuRa-Logo wiederfinden. Die Rechte am Logo sollten dabei beachtet werden.
Benennung des StuRa
Wenn der StuRa neben dem Logo nochmals erwähnt wird (z.B. Der StuRa HTW Dresden lädt ein: ...), dann sollte darauf geachtet werden den StuRa "richtig" zu bezeichnen.