Anordnung einer Zahlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. November 2012, 07:46 Uhr
Anordnungen von Zahlungen sind zu unterzeichnende Eigenbelege. Hierbei ist
- rechnerisch richtig
- sachlich richtig
- Anordnung
durch Unterschrift zu bestätigen. Dafür bedarf es der Unterschrift von
- der betreffenden Referatsleitung oder eine Person der Sprecherinnen und Sprecher (rechnerisch richtig)
- der Sachbearbeiterin / des Sachbearbeiters (sachlich richtig)
- der Referatsleitung Finanzen (Anordnung).