Diskussion:Gebührenordnung des StuRa: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Neuer Abschnitt →Ideen zu der Gebührenordnung) |
|||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Vorschläge zur Ordnung: | Vorschläge zur Ordnung: | ||
# Erheben von Gebühren beim Austritt | |||
# staffeln nach der Zeit in der Studierendenschaft -> also wer nach 1 Semester austritt zahl viel, wer nach 2 oder mehr Semestern Austitt immer weniger je nachdem, wie lande diese Person dabei war. | |||
# mit dem Anfangen was die Studierendenschaft so eingenommen hätte -> bsp. Regelstudienzeit 7 Semester - 1 Semester = 6 Semester das entspricht also 6 * Beitrag und dann staffeln | |||
# 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Festbetrag | |||
# 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Startbetrag einer Stafflung | |||
# keine Erhebung von Gebühren beim Austritt | |||
# keine Gebühren beim Eintritt, da es ja wünschenswert ist | |||
# Erhebung bei Eintritt bsp. 9 €, also weniger als beim Austritt, weil ja zu begrüßen |
Version vom 5. Dezember 2012, 21:42 Uhr
Ideen zu der Gebührenordnung
Vorschläge zur Ordnung:
- Erheben von Gebühren beim Austritt
# staffeln nach der Zeit in der Studierendenschaft -> also wer nach 1 Semester austritt zahl viel, wer nach 2 oder mehr Semestern Austitt immer weniger je nachdem, wie lande diese Person dabei war. # mit dem Anfangen was die Studierendenschaft so eingenommen hätte -> bsp. Regelstudienzeit 7 Semester - 1 Semester = 6 Semester das entspricht also 6 * Beitrag und dann staffeln # 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Festbetrag # 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Startbetrag einer Stafflung
- keine Erhebung von Gebühren beim Austritt
- keine Gebühren beim Eintritt, da es ja wünschenswert ist
- Erhebung bei Eintritt bsp. 9 €, also weniger als beim Austritt, weil ja zu begrüßen