Diskussion:Gebührenordnung des StuRa: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:


Vorschläge zur Ordnung:
Vorschläge zur Ordnung:
# Erheben von Gebühren beim Austritt
# Erheben von Gebühren beim Austritt  
# staffeln nach der Zeit in der Studierendenschaft -> also wer nach 1 Semester austritt zahl viel, wer nach 2 oder mehr Semestern Austitt immer weniger je nachdem, wie lande diese Person dabei war.
## staffeln nach der Zeit in der Studierendenschaft -> also wer nach 1 Semester austritt zahl viel, wer nach 2 oder mehr Semestern Austitt immer weniger je nachdem, wie lande diese Person dabei war.  
# mit dem Anfangen was die Studierendenschaft so eingenommen hätte -> bsp. Regelstudienzeit 7 Semester - 1 Semester = 6 Semester das entspricht also 6 * Beitrag und dann staffeln
## mit dem Anfangen was die Studierendenschaft so eingenommen hätte -> bsp. Regelstudienzeit 7 Semester - 1 Semester = 6 Semester das entspricht also 6 * Beitrag und dann staffeln
# 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Festbetrag
## 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Festbetrag
# 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Startbetrag einer Stafflung
## 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Startbetrag einer Stafflung
# keine Erhebung von Gebühren beim Austritt
# keine Erhebung von Gebühren beim Austritt  
# keine Gebühren beim Eintritt, da es ja wünschenswert ist
# keine Gebühren beim Eintritt, da es ja wünschenswert ist  
# Erhebung bei Eintritt bsp. 9 €, also weniger als beim Austritt, weil ja zu begrüßen
# Erhebung bei Eintritt bsp. 9 €, also weniger als beim Austritt, weil ja zu begrüßen

Version vom 5. Dezember 2012, 22:08 Uhr

Ideen zu der Gebührenordnung

Vorschläge zur Ordnung:

  1. Erheben von Gebühren beim Austritt
    1. staffeln nach der Zeit in der Studierendenschaft -> also wer nach 1 Semester austritt zahl viel, wer nach 2 oder mehr Semestern Austitt immer weniger je nachdem, wie lande diese Person dabei war.
    2. mit dem Anfangen was die Studierendenschaft so eingenommen hätte -> bsp. Regelstudienzeit 7 Semester - 1 Semester = 6 Semester das entspricht also 6 * Beitrag und dann staffeln
    3. 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Festbetrag
    4. 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Startbetrag einer Stafflung
  2. keine Erhebung von Gebühren beim Austritt
  3. keine Gebühren beim Eintritt, da es ja wünschenswert ist
  4. Erhebung bei Eintritt bsp. 9 €, also weniger als beim Austritt, weil ja zu begrüßen