Innenrevision: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:


Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8921514182137 § 29] Absatz 3 Satz 4 erstellt die [[Innenrevision]] unserer [[HTW Dresden]] einen Bericht, die als Grundlage für die [[Entlastung]] der [[Referatsleitung Finanzen]], unserer Verantwortlichkeit zur Aufstellung und Ausführung des [[Haushaltsplan]]es, dient. Dabei fungiert die [[Verwaltung HTW Dresden]] (in Ausübung durch das [[Dezernat Haushalt und Finanzen]]) wie eine Art [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnungshof Rechnungshof].
Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8921514182137 § 29] Absatz 3 Satz 4 erstellt die [[Innenrevision]] unserer [[HTW Dresden]] einen Bericht, die als Grundlage für die [[Entlastung]] der [[Referatsleitung Finanzen]], unserer Verantwortlichkeit zur Aufstellung und Ausführung des [[Haushaltsplan]]es, dient. Dabei fungiert die [[Verwaltung HTW Dresden]] (in Ausübung durch das [[Dezernat Haushalt und Finanzen]]) wie eine Art [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnungshof Rechnungshof].
=== Zuständigkeit [[TU Dresden]] ===
Dem [[StuRa]] wurde durch ein Schreiben der [[Kanzlerin]]<!-- bitte ergänzen von wann und wo einsehbar --> bekanntgegeben, dass Frau [[Gudrun Hübner]] (eigentlich das [http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/verwaltung/dezernat_6/innenrevision_6_5 Sachgebiet 6.5. Innenrevision] [[TU Dresden]]) für die [[Innenrevision]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] (HTW Dresden) übernimmt.
: Die Übertragung dieser Dienstaufgabe als Amtshilfe resultiert aus der [[Vereinbarung HTW Dresden TU Dresden]] und wird damit begründet, dass die [[HTW Dresden]] über keine (eigene) [[Innenrevision]] verfügt.


[[Kategorie:Finanzen]]
[[Kategorie:Finanzen]]

Version vom 31. Dezember 2012, 09:39 Uhr

Im Zusammenhang mit der Innenrevision geht es um die Prüfung der sachgemäßen Ausführung des Haushaltsplanes. Einerseits kann so die Stelle bezeichnet werden, die die Prüfung durchführt, und anderseits kann so auch die Prüfung selbst bezeichnet werden.

Gemäß § 29 Absatz 3 Satz 4 erstellt die Innenrevision unserer HTW Dresden einen Bericht, die als Grundlage für die Entlastung der Referatsleitung Finanzen, unserer Verantwortlichkeit zur Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes, dient. Dabei fungiert die Verwaltung HTW Dresden (in Ausübung durch das Dezernat Haushalt und Finanzen) wie eine Art Rechnungshof.

Zuständigkeit TU Dresden

Dem StuRa wurde durch ein Schreiben der Kanzlerin bekanntgegeben, dass Frau Gudrun Hübner (eigentlich das Sachgebiet 6.5. Innenrevision TU Dresden) für die Innenrevision der Studentinnen- und Studentenschaft (HTW Dresden) übernimmt.

Die Übertragung dieser Dienstaufgabe als Amtshilfe resultiert aus der Vereinbarung HTW Dresden TU Dresden und wird damit begründet, dass die HTW Dresden über keine (eigene) Innenrevision verfügt.