StuRa:Forderungskatalog: Unterschied zwischen den Versionen
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* Die Hochschule muss für eigene Veranstalltungen (z.B.: Erstsemestereinführung, DiesAcademicus, .....) den Hauptteil der Finanzen stellen | * Die Hochschule muss für eigene Veranstalltungen (z.B.: Erstsemestereinführung, DiesAcademicus, .....) den Hauptteil der Finanzen stellen | ||
** Der StuRa sollte eine unterstützende Stellung einnehmen, um nicht mehr alleiniger Finanzgeber zu sein | ** Der StuRa sollte eine unterstützende Stellung einnehmen, um nicht mehr alleiniger Finanzgeber zu sein | ||
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* Beschränkung der Wiederholbarkeit von [[PVL]] abschaffen | * Beschränkung der Wiederholbarkeit von [[PVL]] abschaffen |
Version vom 6. März 2013, 19:03 Uhr
HTW Dresden
- Nutzungsmöglichkeit einiger Rechnerlabore der Fakultät Informatik/Mathematik für alle Studentinnen und Studenten als zentrale Rechnerlabore, besonders für die Zeiträume in denen die Rechnerlabore der anderen Fakultäten geschlossen haben.
- Abschaffung des Laufzettels (pdf) für Freischüsse
- heutzutage einfach in Software realisierbar
- eigentlich Aufgabe des Prüfungsamtes
- evtl. gleich automatische Freigabe von Prüfungen, sobald für diese alle Vorprüfungen bestanden sind
- Information an Studi über seine (jetzt) mgl. Prüfungen?
- Anreiz Freischuss zu nutzen und damit Verkürzung der Studiendauer
- Zugang zu Hochschul(fach)laboren für Studenten
- Einweisung und Brandschutz
- Ermöglichung eigener Seitenprojekte und Forschung, damit Einführung und Praxis im wissenschaftlichen Arbeiten
- Möglichkeit für Studentische Forschung
- Informationen über Änderung von Formularen
- Bekanntgabe von Beschlüssen des Rektorats, die die StudentInnen und den StuRa betreffen
- Die Hochschule muss für eigene Veranstalltungen (z.B.: Erstsemestereinführung, DiesAcademicus, .....) den Hauptteil der Finanzen stellen
- Der StuRa sollte eine unterstützende Stellung einnehmen, um nicht mehr alleiniger Finanzgeber zu sein
- Begründung und Aufschlüsselung von Gebühren seitens des Rektorats
- Ggf. Abschaffung von Gebühren
Muster-SPO
- Beschränkung der Wiederholbarkeit von PVL abschaffen
- Die gemäß § 34 Absatz 1 Nummer 5 SächsHSG mögliche Beschränkung ist nur eine Option.
- Eine Einschränkung der Wiederholbarkeit widerspricht dem Charakter einer PVL.
- So werden PVL zu tatsächlichen und damit zusätzlichen Prüfung gemacht. Studierende werden gleichermaßen gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 7 exmatrikuliert.