Wahlleiterin oder Wahlleiter: Unterschied zwischen den Versionen
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** öffentlich Bekanntgabe von Angaben und Terminen die für den ordnungsgemäßen Wahlablauf erforderlich sind | ** öffentlich Bekanntgabe von Angaben und Terminen die für den ordnungsgemäßen Wahlablauf erforderlich sind | ||
* Einarbeitung der nachfolgenden Wahlleitung [[Wahlleitung/Einarbeitung]] | * Einarbeitung der nachfolgenden Wahlleitung [[Wahlleitung/Einarbeitung]] | ||
* Einarbeitung und Auseinandersetzung mit der Wahlordnung der Studentenschaft und der Hochschule, des Hochschulgesetzes, Satzung bzw. Grundordnung, Grundgesetz | |||
* Zusammenarbeit mit der Wahlleitung der Hochschule | |||
* Vorsitz im Wahlausschusses | |||
Durch Hochschule: | |||
* Bereitstellung / Besorgung der Wahlurnen und sonstige Wahleinrichtungen | |||
== Stellvertretung == | == Stellvertretung == |
Version vom 21. März 2013, 14:04 Uhr
StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung
Es gibt mehrere Wahlleiterinnen und Wahlleiter an der Hochschule.
- Für die Hochschule gibt es die Wahlleiterin oder Wahlleiter der Hochschule.
- Für die Studentinnen- und Studentenschaft gibt es "unsere" Wahlleiterin oder "unseren" Wahlleiter.
Dieser Artikel handelt von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter der Studentinnen- und Studentenschaft.
In diesem Abschnitt befinden sich Inhalte, welche noch angepasst werden müssen, da Sie auf noch nicht verfassten Inhalten basieren. |
Wahlleiterin oder Wahlleiter der Studentinnen- und Studentenschaft
Aufgaben
- Erfüllung der Aufgaben gemäß der Wahlordnung
- ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
- Erstellung der Wählerverzeichnisse
- Druck der Wahlbekanntmachungen und der Stimmzettel
- Durchführung der Beschlüsse des Wahlausschusses
- öffentlich Bekanntgabe der Wahlausschreibung
- öffentlich Bekanntgabe von Angaben und Terminen die für den ordnungsgemäßen Wahlablauf erforderlich sind
- Einarbeitung der nachfolgenden Wahlleitung Wahlleitung/Einarbeitung
- Einarbeitung und Auseinandersetzung mit der Wahlordnung der Studentenschaft und der Hochschule, des Hochschulgesetzes, Satzung bzw. Grundordnung, Grundgesetz
- Zusammenarbeit mit der Wahlleitung der Hochschule
- Vorsitz im Wahlausschusses
Durch Hochschule:
- Bereitstellung / Besorgung der Wahlurnen und sonstige Wahleinrichtungen