Beitragsordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Höhe des Beitrages legt der [[Verwaltungsrat]] des [[Studentenwerk Dresden|Studentenwerkes Dresden]] durch ihre [http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html Beitragsordnung] fest. | Die Höhe des [[BEitragsordnung|Beitrages]] legt der [[Verwaltungsrat]] des [[Studentenwerk Dresden|Studentenwerkes Dresden]] durch ihre [http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html Beitragsordnung] fest. |
Version vom 2. September 2009, 13:55 Uhr
Teil 4 Anteil für das Studentenwerk
§ 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk
Die Höhe des Beitrages legt der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Dresden durch ihre Beitragsordnung fest.