Schwerbehindertenvertretung HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. September 2013, 14:16 Uhr
Die Schwerbehindertenvertretung, kurz SBV, an unserer HTW Dresden ist anscheinend ein Teil des Personalrates. Sie muss wohl gemäß §§ 93 bis 100 SGB IX gewählt werden.
Weblinks
Schwerbehindertenvertretung der HTW Dresden auf der Website HTW Dresden