Schwerbehindertenvertretung HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. September 2013, 14:17 Uhr
Die Schwerbehindertenvertretung, kurz SBV, an unserer HTW Dresden ist anscheinend ein Teil des Personalrates. Sie muss wohl gemäß §§ 93 bis 100 SGB IX gewählt werden.