Faranto e. V.:Abholservice: Unterschied zwischen den Versionen
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Falls ein Gaststudent keine Zulassungsbescheinigung mit sich führt, muss vor dem Besuch des Studentenwerkes diese Bescheinigung beim [[AAA]] abgeholt werden. | Falls ein Gaststudent keine Zulassungsbescheinigung mit sich führt, muss vor dem Besuch des Studentenwerkes diese Bescheinigung beim [[AAA]] abgeholt werden. |
Version vom 17. September 2013, 15:44 Uhr
sonstige Veranstaltungen
Der Faranto Verein Dresden bekommt vom AAA eine e-mail-Liste. Der Vorstand erstellt mit dieser Liste einen Email-Verteiler und informiert das AAA über fehlerhafte Email-Adressen. Den Verteiler benutzt der Vorstand um eine e-Mail an die Incomings zu schreiben, bei der sie sich rechtzeitig in ein google.drive Abhol-Formular eintragen können.
Wir bieten eine Abholung vom Busbahnhof Freiberger Straße, Hauptbahnhof und vom Flughafen an. Wir begleiten sie zum Studentenwerk, zum Studentenwohnheim und bieten falls nötig Hilfestellungen an.
Abhollisten der Incomings
-> Abholliste Wintersemester 13/14
Checkliste Abholung Incomings
Kommunikation herstellen
Nachdem der Vorstand in einer Welcome-Mail auf den Abholservice hingewiesen hat, können sich die Incomings in die Abholliste eingetragen. Der Abholer schreibt sich daraufhin in das google.drive Abhol-Formular ein, schreibt den Incoming an und druckt ein Welcome Schild aus.
Immatrikulationsbescheinigung
Falls ein Gaststudent keine Zulassungsbescheinigung mit sich führt, muss vor dem Besuch des Studentenwerkes diese Bescheinigung beim AAA abgeholt werden. Für alle Wirtschaftswissenschaftler ist Frau Hammermüller zuständig. Für alle anderen Gaststudenten ist das Akademische Auslandsamt zuständig. Grundsätzlich ist es Mitgliedern des Faranto e.V. gestattet auch außerhalb der Öffnungszeiten beim AAA vorbeizukommen. Erweist sich dies einmal als nötig, sollte kurz Rücksprache genommen werden, da die Büros nicht zu jeder Zeit besetzt sind. Die Immabescheinigung ist dann nach erfolgter Immatrikulation dem Studentenwerk unaufgefordert nachzureichen. Bitte den Incoming darüber informieren.
Studentenwerk
Sollten Incomings außerhalb der Sprechzeiten des Studentenwerks ankommen, ist es seitens des Abholers sinnvoll, sich vorher mit dem Studentenwerk in Verbindung zu setzen. Das gewählte Wohnheim entscheidet über den zuständigen Sachbearbeiter und für den Abschluss des Mietvertrages werden Pass + Immatrikulationsbescheinigung (vorläufig auch Zulassungsbescheinigung) benötigt. Sollte noch kein Bankkonto existieren, wird ein Einzugsermächtigungsträger ausgestellt, welcher innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt wieder beim Studentenwerk abgegeben werden sollte. Die Mietkaution (ca. 160-210€) ist an der Kasse vorzugsweise in bar zahlen, gängige Kreditkarten werden aber auch akzeptiert. Die Eröffnung eines Bankkontos wird i.d.R. innerhalb der Einführungswoche erledigt (näheres siehe Unterpunkt 'BANK'). Weiterhin bietet das Studentenwerk sogenannte Starterkits (z.B. Bettwäsche, Geschirr, Töpfe, Reinigungsmittel etc.) an, welche bei Unterschrift des Mietvertrages mit erworben werden können.
Notwendig für die Anmeldung
- Personalausweis/Pass
- Immatrikulationsbescheingung der HTW Dresden
- vorläufig reicht eine Zulassnungsbescheinigung der HTW aus
- Zahlung einer Kaution
- Bar oder mit Karte
- Einzugsermächtigung der Bank
- kann innerhalb von 14 Tagen nachgereicht werden
Wohnheim
Nach Abschluss des Mietvertrags führt der nächste Weg unverzüglich ins entsprechende Wohnheim (den jeweiligen Sachbearbeiter um telefonische Ankündigung beim Hausmeister des Wohnheims bitten). Nach Kontrolle des Mietvertrages durch den Hausmeister finden ein durch diesen geführter Hausrundgang und die Übergabe des Zimmers und des Schlüssels (!) statt. Ein Internetzugang wird ebenfalls bei Übergabe ausgehändigt (sollte dies nicht der Fall sein, bitte den Hausmeister ansprechen). Weitere Wohnheim-spezifische Unterweisungen und die Ausgabe der ggf. beim Studentenwerk erworbenen Starterkits erfolgen durch den Hausmeister. Eine Kooperation zwischen Faranto e.V. und dem Bereich Wohnen des Studentenwerks zur Einrichtung eines Schlüsselabholdienstes befindet sich derzeit in der Verhandlungsphase. (Stand 08/2013)
Einwohnermeldeamt
Da wir die Registrierung beim Einwohnermeldeamt in der Einführungswoche vornehmen und man ab Abschluss des Mietvertrages 14 Tage zeit hat sich beim Einwohnermeldeamt zu registrieren muss man in der Regel nicht zusätzlich zum Einwohnermeldeamt gehen. Falls dies notwendig ist sollte man mit einem Mietvertrag zu den Sprechzeiten des Bürgerbüros (Theaterstraße 11) erscheinen. Auf die unbedingte Aufbewahrung der Meldebescheinigung ist hinzuweisen, da diese (nicht nur) zum Erhalt der Umzugsbeihilfe des Studentenwerkes notwendig ist. Desweiteren bietet sich bei Nicht-EU Studenten ein gleichzeitiger Besuch der Ausländerbehörde zwecks Termineinholung zur Visavergabe an. Die Ausländerbehörde befindet sich im selben Gebäude wie das Bürgerbüro.
Notwendig für die Anmeldung
- Personalausweis/Pass
- Mietvertrag
-> Man bekommt die Anmeldebescheinigung der Stadt Dresden
Bank
Der Fachbereich Wohnen des Studentenwerks benötigt eine inländische Einzugsermächtigung, daher kümmert sich der Faranto e.V. in der Einführungswoche um eine Möglichkeit zur Eröffnung eines deutschen Girokontos. Hierzu bestehen aktuell Kooperationsvereinbarungen mit der DKB AG (EU-Studenten) und der Deutsche Bank (Nicht-EU-Studenten).
Notwendig für die Anmeldung
- evtl. Termin
- Personalausweis/Pass
- Anmeldebestätigung der Stadt Dresden
- Immatrikulationsbescheingung der HTW Dresden
Semesterbeitrag
Jeder Incoming sollte befragt werden, ob der Semesterbeitrag schon überwiesen und dem AAA ein Passbild zugeschickt wurde. Ist dies bisher nicht geschehen, ist auf eine schnellstmögliche Erledigung hinzuweisen, damit die zeitnahe Ausstellung des Studentenausweises erfolgen kann. Die Bankverbindung zur Überweisung ist dem Überweisungsträger des AAA zu entnehmen.
Krankenkasse
Für die Anmeldung an der HTW Dresden benötigen die Incomings eine gesetzliche Krankenkasse.
- Studenten aus der EU besitzen in der Regel eine eine EU-Krankenkarte, welche akzeptiert wird.
- Gaststudenten aus Nicht-EU-Ländern können sich entweder in der Einführungswoche oder zu den regulären Öffnungszeiten der AOK anmelden. Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung ist persönlich nach Herrn Benjamin Jeschke zu verlangen. Vorläufig reicht eine Zulassungsbescheinigung aus, eine Immatrikulationsbescheinigung muss allerdings nachgereicht werden.
Notwendig für die Anmeldung
- Personalausweis/Pass
- Passbild
- Anmeldebestätigung der Stadt Dresden
- Immatrikulationsbescheingung der HTW Dresden