StuRa:Amt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Dezember 2013, 22:18 Uhr
Amtsausübung
- Artikel 92 Abs. 1 Verfassung des Freistaates Sachsen
- Die Bediensteten des Freistaates und der Träger der Selbstverwaltung sind Diener des ganzen Volkes, nicht einer Partei oder sonstigen Gruppe, und haben ihr Amt und ihre Aufgaben unparteiisch und ohne Ansehen der Person nur nach sachlichen Gesichtspunkten auszuüben.
- Das gilt einerseits für uns Amtsträgerinnen und Amtsträger
- Aber andererseits gilt das auch auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Hochschule. Professorinnen und Professoren, als Beamtinnen und Beamte, habe darauf (gemäß Artikel 92 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen) sogar einen Amtseid geschworen (schwören müssen).
Studentinnen- und Studentenschaft
Dieser Abschnitt ist eine manuell erstellte Übersicht zu den bestehenden Ämtern für die Mitglieder Studentinnen- und Studentenschaft unserer HTW Dresden. Diese Übersicht möge bitte fortlaufend auf Vollständigkeit geprüft werden.
FSRs
- Mitglied eines Fachschaftsrates
- Sprecherin oder Sprecher eines Fachschaftsrates
- Finanzerin oder Finanzer eines Fachschaftsrates
StuRa
- Mitglied StuRa
- Sprecherinnen und Sprecher
- Referatsleitung Finanzen
- Referatsleitung Verwaltung
- Referatsleitung Hochschulpolitik
- Referatsleitung Soziales
- Referatsleitung Qualitätsmanagement
- Referatsleitung Öffentlichkeitsarbeit
- Referatsleitung Internationales
- Referatsleitung Kultur
- Referatsleitung Sport
- Beauftragung Datenschutz
- Beauftragung Gleichstellung
- Beauftragung Nachhaltigkeit
KSS
HTW Dresden
Senat
Rektorat
zentraler Einrichtungen
Stadt
StuWe Dresden
Bund
- freier zusammenschluss von studentInnenschaften
- Vorstand
- ...