Handzeichen: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „==GO-Antrag (Geschäftsordnungs-Antrag)== Durch das Heben beider Arme, wobei nur Zeigefinger und Mittelfinger ausgestreckt sind, signalisiert die Person der R…“) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== | == Redebeitrag == | ||
Durch | Durch einfache Meldung mit einer Hand signalisiert man der Redeleitung den Wunsch auf die Redeliste aufgenommen zu werden. | ||
== | == Antrag zur Geschäftsordnung == | ||
Durch das | Durch das Heben beider Arme, wobei nur Zeigefinger und Mittelfinger ausgestreckt sind, signalisiert die Person der Redeleitung, dass sie einen Antrag zur Geschäftsordnung, auch kurz GO-Antrag genannt, hat. Über diesen wird sofort abgestimmt und er wird mit Vorrang behandelt. | ||
== | === einmalige Richtigstellung === | ||
Durch das Melden mit einer Hand, wobei die erhobene Hand durch die andere in der Beuge unterstützt wird, signalisiert man der Redeleitung eine einmahlige Richtigstellung. Diese ist nur einmalig, muss sich auf den eigenen Redebeitrag beziehen und wird mit Vorrang behandelt. | Durch das Melden mit einer Hand, wobei die erhobene Hand durch die andere in der Beuge unterstützt wird, signalisiert man der Redeleitung eine einmahlige Richtigstellung. Diese ist nur einmalig, muss sich auf den eigenen Redebeitrag beziehen und wird mit Vorrang behandelt. | ||
== | == Verständnisfrage == | ||
Durch | Durch das Melden mit einer Hand, wobei die erhobene Hand durch die andere in der Beuge unterstützt wird, signalisiert man der Redeleitung ein Verständnisfrage. Diese wird mit Vorrang behandelt. | ||
==Zustimmung== | == Zustimmung == | ||
Durch das heben beider Hände und dem wackeln der Hände signalisiert man dem Plenum Zustimmung zum letzten/aktuellen Redebeitrag. | Durch das heben beider Hände und dem wackeln der Hände signalisiert man dem Plenum Zustimmung zum letzten/aktuellen Redebeitrag. | ||
[[Kategorie:Sitzung]] |
Version vom 11. Januar 2014, 18:09 Uhr
Redebeitrag
Durch einfache Meldung mit einer Hand signalisiert man der Redeleitung den Wunsch auf die Redeliste aufgenommen zu werden.
Antrag zur Geschäftsordnung
Durch das Heben beider Arme, wobei nur Zeigefinger und Mittelfinger ausgestreckt sind, signalisiert die Person der Redeleitung, dass sie einen Antrag zur Geschäftsordnung, auch kurz GO-Antrag genannt, hat. Über diesen wird sofort abgestimmt und er wird mit Vorrang behandelt.
einmalige Richtigstellung
Durch das Melden mit einer Hand, wobei die erhobene Hand durch die andere in der Beuge unterstützt wird, signalisiert man der Redeleitung eine einmahlige Richtigstellung. Diese ist nur einmalig, muss sich auf den eigenen Redebeitrag beziehen und wird mit Vorrang behandelt.
Verständnisfrage
Durch das Melden mit einer Hand, wobei die erhobene Hand durch die andere in der Beuge unterstützt wird, signalisiert man der Redeleitung ein Verständnisfrage. Diese wird mit Vorrang behandelt.
Zustimmung
Durch das heben beider Hände und dem wackeln der Hände signalisiert man dem Plenum Zustimmung zum letzten/aktuellen Redebeitrag.