Wahlen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft ==
== Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft ==
=== [[Wahlordnung|Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] ===
=== [[Wahlordnung|Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] ===
Die Studentinnen und Studentenschaft hat aber eine unabhängige [[Wahlordnung]]. Diese kann auch von der Wahlordnung HTW Dresden|Wahlordnung der HTW Dresden]] abweichen. Es erscheint empfehlenswert die Änderungen frühzeitig mit der für die [[Wahlen#Wahlleitung Hochschulwahlen|Hochschulwahlen leitenden Person]].
Die Studentinnen und Studentenschaft hat aber eine unabhängige [[Wahlordnung]]. Diese kann auch von der [[Wahlordnung HTW Dresden|Wahlordnung der HTW Dresden]] abweichen. Es erscheint empfehlenswert die Änderungen frühzeitig mit der für die [[Wahlen#Wahlleitung Hochschulwahlen|Hochschulwahlen leitenden Person]].
 
=== [[Wahlleitung]] Organe der Studentinnen- und Studentenschaft ===
=== [[Wahlleitung]] Organe der Studentinnen- und Studentenschaft ===
Das Amt der Wahlleiterin oder des Wahlleiters ergibt sich gegenwärtig noch aus der [[Wahlordnung]].
Das Amt der Wahlleiterin oder des Wahlleiters ergibt sich gegenwärtig noch aus der [[Wahlordnung]].

Version vom 3. November 2009, 04:28 Uhr

Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben.

Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft

Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Die Studentinnen und Studentenschaft hat aber eine unabhängige Wahlordnung. Diese kann auch von der Wahlordnung der HTW Dresden abweichen. Es erscheint empfehlenswert die Änderungen frühzeitig mit der für die Hochschulwahlen leitenden Person.

Wahlleitung Organe der Studentinnen- und Studentenschaft

Das Amt der Wahlleiterin oder des Wahlleiters ergibt sich gegenwärtig noch aus der Wahlordnung.

Wahlen der FSRs

Die Wahl FSRs sollte gemeinsam mit der Wahl zum erweiterten Senat unserer HTW Dresden stattfinden. Eigentlich ist die Studentinnen- und Studentenschaft allein für die Durchführung der Wahl zuständig. Da aber bei der Wahl zum erweiterten Senat studentischen Mitglieder jährlich, wie alle studentischen Mitglieder für alle Organe, gewählt werden müssen kann der Aufwand gemeinsam und teilweise auch durch unsere HTW Dresden bewältigt werden.

Schreiben

Wahlausschreibung FSR-Wahlen

Wahlausschreibung StuRa-Wahlen

Wahlvorschlag für Fachschaftsrat

Wahlbenachrichtigung für Fachschaftsräte

Wahlbekanntgabe Fachschaftsräte

Wahlen der Organe der Hochschule

Wahlordnung HTW Dresden

Zuständigkeit

siehe Übersicht

Wahlleitung Hochschulwahlen

Gemäß der Wahlordnung der HTW Dresden leitet die Kanzlerin die Wahlen. Jedoch erledigt den Aufwand die Stelle der Gremienbetreuung HTW Dresden. Das gilt aber alles nicht für die rein studentischen Wahlen.