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=== [[Wahlleitung]] Organe der Studentinnen- und Studentenschaft === | === [[Wahlleitung]] Organe der Studentinnen- und Studentenschaft === |
Version vom 13. Dezember 2009, 00:20 Uhr
Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben.
Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft
Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Die Studentinnen und Studentenschaft hat aber eine unabhängige Wahlordnung. Diese kann auch von der Wahlordnung der HTW Dresden abweichen. Es erscheint empfehlenswert die Änderungen frühzeitig mit der für die Hochschulwahlen leitenden Person abzusprechen.
Wahlleitung Organe der Studentinnen- und Studentenschaft
Das Amt der Wahlleiterin oder des Wahlleiters ergibt sich gegenwärtig noch aus der Wahlordnung.
Wahl zu den FSRs
Die Wahl FSRs sollte gemeinsam mit der Wahl zum erweiterten Senat unserer HTW Dresden stattfinden. Eigentlich ist die Studentinnen- und Studentenschaft allein für die Durchführung der Wahl zuständig. Da aber bei der Wahl zum erweiterten Senat studentischen Mitglieder jährlich, wie alle studentischen Mitglieder für alle Organe, gewählt werden müssen kann der Aufwand gemeinsam und teilweise auch durch unsere HTW Dresden bewältigt werden.
Schreiben zu der Wahl zu den FSRs
Wahlausschreibung zu der Wahl zu den FSRs
Wahlvorschlag für die Wahl zu den FSRs
Wahlbenachrichtigung für die Wahl zu den FSRs
2009, bei der ersten Wahl der Studentinnen- und Studentenschaft, wurde dieses Dokument noch durch Frau Andrea Blauhut formuliert und auch per Mail versendet. Eine mögliche alternative Formulierung wurde durch sie nicht umgesetzt. Dieses Schreiben ist frühzeitig selbstständig zu verfassen und ich zuzuleiten.
Wahl zum StuRa
Schreiben zu der Wahl zum StuRa
Wahlbekanntgabe der Wahl zu den FSRs
Wahlausschreibung zu der Wahl zum StuRa
Wahlvorschlag für die Wahl zum StuRa
Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum StuRa
2009 musste, wegen dem späten Beginn (09-12-08) der Wahlen 09-12-08, auf die prinzipielle Briefwahl der Mitglieder der FSR umgestellt sein. Anderenfalls hätte es durch die üblichen Fristen zu keiner Wahl zum StuRa 2009 hätte kommen können.
Wahlen der Organe der Hochschule
Wahlordnung HTW Dresden
Zuständigkeit
Wahlleitung Hochschulwahlen
Gemäß der Wahlordnung der HTW Dresden leitet die Kanzlerin die Wahlen. Jedoch erledigt den Aufwand die Stelle der Gremienbetreuung HTW Dresden. Das gilt aber alles nicht für die rein studentischen Wahlen.