Wahlen zu den Organen der Hochschule: Unterschied zwischen den Versionen
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Gemäß der [[Wahlordnung HTW Dresden|Wahlordnung der HTW Dresden]] leitet die [[Kanzlerin oder Kanzler HTW Dresden|Kanzlerin]] die Wahlen. Jedoch erledigt den Aufwand die Stelle der [[Gremienbetreuung HTW Dresden]]. Das gilt aber alles nicht für die [[Wahlen | Gemäß der [[Wahlordnung HTW Dresden | Wahlordnung der HTW Dresden]] leitet die [[Kanzlerin oder Kanzler HTW Dresden|Kanzlerin]] die Wahlen. Jedoch erledigt den Aufwand die Stelle der [[Gremienbetreuung HTW Dresden]]. Das gilt aber alles nicht für die [[Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft|rein studentischen Wahlen]]. | ||
== Wahlen == | == Wahlen == |
Version vom 14. Dezember 2009, 19:35 Uhr
Grundlage
Wahlordnung HTW Dresden
Wie jede Hochschule in Sachsen hat unsere HTW Dresden eine Wahlordnung.
Zuständigkeit
Verantwortlichkeit
Wahlleitung Hochschulwahlen
Gemäß der Wahlordnung der HTW Dresden leitet die Kanzlerin die Wahlen. Jedoch erledigt den Aufwand die Stelle der Gremienbetreuung HTW Dresden. Das gilt aber alles nicht für die rein studentischen Wahlen.
Wahlen
Grundsätze
Wer wählt?
Trotz der unterschiedlichen Wahlordnungen der Hochschule ist grundsätzlich einheitlich.
Für welche Dauer wird gewählt?
Die Dauer der Wahlperioden ist sachsenweit einheitlich.