Wahlen: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Hochschule statt. Demnach haben die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nur bedingt über die Vertreterinnen und Vertreter der [[Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] Möglichkeit zur Einflussnahme.
Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Hochschule statt. Demnach haben die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nur bedingt über die Vertreterinnen und Vertreter der [[Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] Möglichkeit zur Einflussnahme.
[[Kategorie:Wahlen]]
[[Kategorie:HTW Dresden]]

Version vom 14. Dezember 2009, 20:46 Uhr

Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben.

Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft

Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt.

Wahlen zu den Organen der Hochschule

Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Hochschule statt. Demnach haben die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nur bedingt über die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten Möglichkeit zur Einflussnahme.