StuRa:Bereich Sitzungsleitung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 12: Zeile 12:
** [[Sitzungen#Termine | Terminierung der kommenden Sitzungen]]
** [[Sitzungen#Termine | Terminierung der kommenden Sitzungen]]
** Erarbeitung einer Beschlussvorlage für die kommenden Sitzungen des [[StuRa]]
** Erarbeitung einer Beschlussvorlage für die kommenden Sitzungen des [[StuRa]]
** Eintragungen auf der [[Website]] für alle kommenden Sitzungen
** Eintragungen (und Veröffentlichung) der Termine des auf der [[Website]] (und anderen geeigneten Stellen zur Schaffung von Wahrnehmung) für alle kommenden Sitzungen
*** Ordner zur Sitzung anlegen
*** Ordner zur Sitzung anlegen
*** Termin eintragen
*** Termin eintragen
*** vorläufige Tagesordnung erstellen
*** vorläufige Tagesordnung erstellen
*** (Erstellung und) Eintragung der Termine in eine Übersicht
** Einladung zur Sitzung mit dem Verweis auf die vorläufige Tagesordnung
** Einladung zur Sitzung mit dem Verweis auf die vorläufige Tagesordnung
** Entgegennehmen von Anträgen
** Entgegennehmen von Anträgen

Version vom 21. Januar 2015, 03:20 Uhr

besondere Stellung

Der Bereich Sitzungsleitung hat, Kraft seiner #Aufgaben, eigentlich eine besondere Stellung. Vermeintlich ist es "nur" ein normaler Bereich (als Untergliederung vom Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation). Ferner kann der Bereich Sitzungsleitung aber auch als das Präsidium vom StuRa betrachtet werden, womit (gemessen an einem Bereich) übermäßige Rechte und Pflichten erwachsen, die etwa den Sprecherinnen und Sprechern oder dem Referatskollegium gleichgestellt sind.

Etwa eine Festlegung (und entsprechende Wahl) einer festen Sitzungsleitung (wie seit 2012[1] und nachfolgenden Jahren) ist beispielsweise ein Indiz für die besondere Stellung.

Grund für die besondere Stellung ist maßgeblich, dass es ohne Sitzungsleitung schlichtweg schwer ist ordentlich zu arbeiten.

Wie wichtig eine wahrhaftige Sitzungsleitung für ein Gremium ist, zeigt beispielsweise Artikel 44 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Bezugnehmend sollte die Sitzungsleitung das "parlamentarische Geschäft" (etwa gemäß Artikel 47 Abs. 1 bis 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen) als rudimentäre Aufgabenerfüllung der Selbstverwaltung sicherstellen.

Aufgaben

Sitzungsleitung der Sitzungen des StuRa

Zusammenarbeit

Rechenschaft

Stellen

Siehe auch