Härtefallausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K (→Entstehung) |
||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
== Entstehung == | == Entstehung == | ||
Es gab mehrere Gründe für die Bemühungen zur Schaffungen eines [[Härtefallausschuss]]es. | |||
* Höhe des [[Semesterbeitrag]]es mit der Einführung des [[sachsenweites Semesterticket|sachsenweiten Semestertickets]] | |||
* "allgemeiner" Sozialfond | |||
* … | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Version vom 7. Juni 2015, 01:37 Uhr
Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft, kurz HFA, ist das Organ für die Befassung von Härtefällen.
Grundlage
Existenz vom Härtefallausschuss
Der Härtefallausschuss ist durch den StuRa mit dem Inkraftsetzen einer Härtefallordnung geschaffen wurden.
Es gibt keine Verpflichtung, etwa durch Gesetz, dass es einen Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft geben muss.
- Etwa beim Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft ist das anders, da es dort eine verpflichtende Wahlausschuss#Grundlage gibt.
Bewusst wurde der Härtefallausschuss, ähnlich wie der Wahlausschuss, mit dem Charakter eines Organs der Studentinnen- und Studentenschaft versehen, um auf Augenhöhe mit dem StuRa selbst zu sein. Praktisch soll der Härtefallausschuss bei seinen Entscheidungen frei vom StuRa sein und ihm auch zu Einzelfallentscheidungen nicht rechenschaftspflichtig sein.
Entstehung
Es gab mehrere Gründe für die Bemühungen zur Schaffungen eines Härtefallausschusses.
- Höhe des Semesterbeitrages mit der Einführung des sachsenweiten Semestertickets
- "allgemeiner" Sozialfond
- …