Diskussion:Zusammenwirkungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Neuer Abschnitt →‎Doppelte Verneinung)
 
(done! danke! habe das mal schnell geändert. um genau zu verstehen was ich da meinte, müsste ich in die ordnung des stura tu dresden schauen, wozu mir leider gerade die zeit fehlt.)
 
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== Doppelte Verneinung ==


Im Abschnitt ''Idee Zusammenwirkungsordnung'' steht unter 4. Was sind die Maßstäbe für Organisationen mit denen grundsätzlich nicht zusammengewirkt werden soll.: "Den Willen zur grundsätzlichen Ablehnung [...] soll so ausgeschlossen werden." Ist da nicht eine Verneinung zu viel?

Aktuelle Version vom 16. September 2015, 18:05 Uhr