Ordnungen/Einarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (PaulRiegel verschob die Seite Hilfe:Ordnungen/Einarbeitung nach Ordnungen/Einarbeitung)
Zeile 73: Zeile 73:


Das Abweichen kann mit der Trivialität zur Nummerierung von Sätzen (im Falle, dass ein Absatz mehrere Sätze beinhaltet) beginnen und kann mit gezielt politischen Abweichen, etwa der Ablehnung des generischen Maskulinums (im Falle der zwangsläufigen Entscheidung für eines der Geschlechter) als Dogma entgegen dem gleichbehandelnden Grundsatz der [[geschlechtsneutrale Sprache | geschlechtsneutralen Sprache]], enden.
Das Abweichen kann mit der Trivialität zur Nummerierung von Sätzen (im Falle, dass ein Absatz mehrere Sätze beinhaltet) beginnen und kann mit gezielt politischen Abweichen, etwa der Ablehnung des generischen Maskulinums (im Falle der zwangsläufigen Entscheidung für eines der Geschlechter) als Dogma entgegen dem gleichbehandelnden Grundsatz der [[geschlechtsneutrale Sprache | geschlechtsneutralen Sprache]], enden.
==== Formulierungen ====
* [[BMJV]] ([[BMJ]]): [http://hdr.bmj.de/page_b.1.index.html Handbuch der Rechtsförmlichkeit ''Allgemeine Empfehlungen für das Formulieren von Rechtsvorschriften'']


=== [[LaTeX]] ===
=== [[LaTeX]] ===

Version vom 26. Oktober 2015, 21:11 Uhr

Herzlich willkommen zur wunderbaren Aufgabe der Arbeit an einer der Ordnungen.

Hier soll eine Anleitung zur Erstellung, Veröffentlichung und Änderung von eigenen (also der Studentinnen- und Studentenschaft oder des StuRa) oder "fremder" (also der unserer Hochschule und einer der einzelnen Fakultäten) Ordnungen entstehen.

Dazu bedarf es gewissen Grundkenntnissen über Ordnung im Allgemeinen, aber auch wie diese hier einheitlich (und damit vergleichbar) dargestellt werden sollen.

Ablauf

Ablauf zur Erstellung

  1. soll: Konzeption
    1. Erarbeitung einer Konzeption (möglichst im Wiki)
    2. Vorstellung der Konzeption beim beschlussfassenden Organ
  2. soll: Beschlussfassung zum Willen der Erarbeitung einer derartigen Ordnung
  3. soll: Beauftragung zur Erstellung der Ordnung
  4. Erarbeitung eines Entwurfes (möglichst im Wiki)
  5. (soll) Beratung des Entwurfes im beschlussfassenden Organ
  6. (kann) Formulierung von Änderungsanträgen (möglichst im Wiki)
  7. (kann) Beschlussfassung zu den möglichen Änderungsanträgen
  8. Beschlussfassung der Beschlussvorlage (Entwurf) im beschlussfassenden Organ
  9. Erstellung einer zu veröffentlichenden Variante
    • Textverarbeitung mit üblicher Formatierung
    • Platz für die Unterschriften
      • mindestens zwei Mitglieder des beschlussfassenden Organs
      • möglicher Weise für die Unterzeichnung von Genehmigungen
  10. Unterzeichnungen mit möglicher Genehmigung
  11. Dokumentation der unterzeichneten Organ (möglichst mit entsprechender Version im Wiki)
  12. Bekanntgabe auf der Website

ergänzende Dokumente

In einer Ordnung selbst sollten sich ausschließlich die notwendigen Reglungen wiederfinden. Daher erscheint es sinnvoll ergänzende Dokumente zu erstellen.

Begründung

Die Begründung zu einer Ordnung dient zur Darstellung des Willens der Antragstellerinnen und Antragsteller. Somit wird beschrieben werden, wie die Ordnung ausgelegt werden soll.

Beim SLT ist das im Übrigen gemäß § 42 Absatz 1 Satz 2 seiner GO ein Muss. Auch beim fzs müssen Änderungen der Satzung begründet werden.

Erklärung

Eine Erklärung soll den Nutzerinnen und Nutzern der Ordnung "entspannt" erklären "was geht" (:-)).

Die Idee dazu entstand bei AnkeStockhaus und PaulRiegel bei der grundsätzlichen Konzeption zum Überarbeitung aller grundlegenden Ordnungen zum Ersatz der damals veralteten Satzung der Studentenschaft.

Form

VwV Normerlass

Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über den Erlass von Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften (VwV Normerlass)

Wahrscheinlich müssten sich alle Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft, weil sie Rechtsnormen im Geltungsbereich des Freistaates Sachsen sind, den detaillierten Anforderungen der Verwaltungsvorschrift (Normerlass) entsprechen.

Tatsächlich entsprechen aber nicht alle Rechtsnormen, die davon betroffen wären, der Verwaltungsvorschrift (Normerlass). Daher muss die Verwaltungsvorschrift (Normerlass) wohl als "Ideal" erachtet werden.

bewusste Abweichungen von der VwV Normerlass

Es kann (sollte) Fälle vom bewussten Abweichen von der Verwaltungsvorschrift (Normerlass) geben.

Das Abweichen kann mit der Trivialität zur Nummerierung von Sätzen (im Falle, dass ein Absatz mehrere Sätze beinhaltet) beginnen und kann mit gezielt politischen Abweichen, etwa der Ablehnung des generischen Maskulinums (im Falle der zwangsläufigen Entscheidung für eines der Geschlechter) als Dogma entgegen dem gleichbehandelnden Grundsatz der geschlechtsneutralen Sprache, enden.

Formulierungen

LaTeX

Als gute Grundlage für das Erstellen von Dokumenten mit dem Charakter von Ordnungen dient scrjura.

Siehe auch

HTML

Paul führte, um überhaupt eine ordentliche Veröffentlichung (ferner Bekanntgabe) beim StuRa aufzubauen, das Darstellen via HTML auf der Website ein. Bei website:stura/ordnungen/ sollen (mindestens) alle gültigen Ordnungen oder ähnliche Dokumente einsehbar sein.

Neben der Grundordnung (der Studentinnen- und Studentenschaft), ist wohl die BO die wichtigste breit zu streuende Ordnung.