Exekutive: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. Januar 2016, 23:59 Uhr
Exekutive leitet sich von dem Lateinischen (exsequi - „ausführen“) ab und beschreibt eine der drei unabhängigen Staatsgewalt. Sie ist mit der Ausführung von Gesetzen und Beschlüssen be- und vertraut. Sie umfasst gemeinhin die Verwaltung und die Regierung.
Arbeitsverhältnis durch Ehrenamt[Bearbeiten]
Durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 29.08.2012 entschieden. Dies bezieht sich insbesondere auf den Kündigungsschutz.
Für Angestellte gelten natürlich Bedingungen eines Arbeitsverhältnis (gemäß dem Arbeitsvertrag).